Urteil im Missbrauchsprozess gefallen

Foto: Sylvia Mönnig

(Text von Patricia Prange) Das Urteil im Missbrauchsprozess um einen Hemeraner ist gesprochen: Der Mann muss wegen Missbrauchs eines 14-jährigen Mädchens drei Jahre und neun Monate in Haft. Das Gericht war überzeugt, dass der 41-jährige die Naivität des Mädchens ausgenutzt hat, um seine sexuellen Wünsche zu befriedigen.
Die 14-jährige Allgäuerin befand sich in einem absoluten Gefühlschaos. Zu Hause fühlte sie sich ungeliebt und unglücklich. Im Internet suchte sie nach etwas Geborgenheit. Als sich ein Chat-Teilnehmer mit dem Namen „Lovepain 21“ bei ihr meldete, ahnte sie nicht, dass sich dahinter ein pädophiler und wegen Kindesmissbrauchs vorbestrafter Mann verbarg, der sie laut Gericht schon bald zu manipulieren begann und ihre Verzweiflung systematisch ausnutzte.
Im Netz war er der verständnisvolle Zuhörer, den sie so sehr brauchte. Die Chat-Bekanntschaft wurde der Allgäuerin immer wichtiger. Im Februar schickte der Angeklagte ihr anzügliche Videos und Fotos, „sexualisierte“ seine Botschaften immer mehr. Die 14-jährige war damit überfordert.
Und im März kam es zu dem fatalen Treffen, bei dem der Hemeraner sich bereits auf der Zugfahrt aus dem Allgäu nach Iserlohn an ihr verging. „Sie machte mit, aber nicht, weil sie sich so entschieden hat, sondern weil sie schlichtweg nicht in der Lage war, diese sexuellen Dinge einzuordnen“, waren die Richter überzeugt. Und weiter: „Vielleicht war sie auch der Meinung, dass dies der Preis für eine glückliche Beziehung ist.“

"Es ging um Sex!"

Der Angeklagte hatte stets beteuert, dass er die 14-jährige geliebt hätte. Das sahen die Richter als widerlegt an: „Es ging ihm nicht um die große Liebe, es ging um Sex!“ Es sei geschehen, was der 41-jährige wollte. Er steuerte die Beziehung und schuf ein „deutliches Machtgefälle“ zu seinen eigenen Gunsten, indem er die Notlage des Mädchens ausnutzte, sich „als Retter in der Not“ aufspielte und sie in seinen Lebensbereich holte, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter stellten fest, dass die Taten an dem „schutzlos ausgelieferten“ Mädchen besonders erniedrigend waren. Sie ist heute noch schwer davon traumatisiert. „Solche Fälle bedürfen einer deutlichen Sanktion“, so die Richter. Daher bewegten sie sich bei der Strafzumessung an der oberen Grenze und übertrafen mit drei Jahren und neun Monaten Haft sogar noch die Staatsanwaltschaft: Die hatte drei Jahre und sechs Monate beantragt.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

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