Koepchenwerk entdecken
Farbiger Maschinenpark: Führung über das Koepchenwerk am Wochenende in Herdecke

Am Samstag, 6. November und Sonntag 7. November finden jeweils von 11 bis 17 Uhr stündliche Kurzführungen durch das Pumpspeicherkraftwerk Koepchenwerk statt. | Foto: Markus Bollen
  • Am Samstag, 6. November und Sonntag 7. November finden jeweils von 11 bis 17 Uhr stündliche Kurzführungen durch das Pumpspeicherkraftwerk Koepchenwerk statt.
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  • hochgeladen von Patrick Jost

Wer das Industriedenkmal Koepchenwerk, Im Schiffwinkel 43, in Herdecke betritt, sieht sich im Inneren von zahlreichen mannshohen Maschinen umgeben. Der Eingang ist von der Seeseite ungefähr in der Mitte des Längsbaus möglich. Bei Führungen der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur am Wochenende erfahren Besucher, wieso der Maschinenpark so farbig gehalten ist.

Was kennzeichnen die Farben Blau und Orange, in denen die Maschinen gestrichen sind? Diese und andere Fragen zur Geschichte und der Bedeutung des Denkmals werden bei den Rundgängen erläutert.
Das Pumpspeicherkraftwerk in Herdecke, das in den Jahren 1927 bis 1930 erbaut wurde, fasziniert nicht nur Technikfreaks. Wer einmal die Funktionsweise eines Kraftwerks dieses Typs vergegenwärtigt hat, ist erstaunt, wie aktuell und modern die Variante der Energieerzeugung ist. Bis 1964 war das Koepchenwerk im Einsatz. Da sich der Standort bewährt hatte, wurde gleich nebenan ein neues Kraftwerk errichtet.

Termine und Coronamaßnahmen

Am Samstag, 6. November und Sonntag 7. November finden jeweils von 11 bis 17 Uhr stündliche Kurzführungen von rund 45 Minuten statt. Die letzte Führung startet um 16 Uhr. Die Führungen laufen unter dem Prinzip „Pay-what-you-want“ (Zahle, was du willst)
Adresse: 
Weitere Informationen unter www.industriedenkmal-stiftung.de

Hinweis Corona
Für den Besuch an den Standorten der Industriedenkmalstiftung gilt die 3-G-Regelung (geimpft, getestet, genesen):
• Bei Besuch und bei Führungen ist der Zutritt nur nach Vorzeigen eines entsprechenden Dokuments zulässig. Ein Negativtest darf nicht älter als 48 Stunden sein. Bei Vorschulkindern und Schülern (bis 18 Jahren) ist kein Nachweis nötig.
• Zutritt nur mit medizinischem Mund-Nasen-Schutz (innerhalb der Gebäude). Dies gilt nicht bei Vorlage eines Attests sowie für Kinder unter 6 Jahren.
• Die AHA-Regeln sind einzuhalten (Abstand, Hygiene, Maske).

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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