Sanktionen im SGB II
Aufruf zur Beteiligung an der Onlineumfrage zu Sanktionen anlässlich der Anhörung beim BVerfG am 15. Januar

Die Kürzung des ohnehin gefakten "Existenzminimums" ist eine Schande für Deutschland und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Aufruf von Harald Thome:

Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Anhörung zu den Sanktionen im SGB II statt. Es geht um die Verfassungskonformität der Sanktionen im SGB II.

Das Verfassungsgericht hat auch den Verein Tacheles als sogenannter sachverständiger Dritter zur Anhörung geladen. Um die Wirkungen und Folgen von Sanktionen dem Verfassungsgericht umfangreich vorlegen zu können haben wir die Umfrage gestartet. So können wir möglichst viele Erfahrungen aus der Praxis zusammenbringen und vorlegen:

Zielgruppen der Umfrage sind:

Die Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB III (volle Leistungsbezieher und auch Aufstocker), ungesichert Beschäftigte und ehemaliger Empfänger*innen von Leistungen nach dem SGB II

Berater und Beraterinnen, Anwält*innen, Betreuer*innen, Verbandsvertreter*innen, Sozialarbeiter*innen die Betroffene in allen möglichen Lebenslagen unterstützen,

Mitarbeiter*innen von Jobcentern und anderen Sozialleistungsträgern
Durch die Teilnahme könnt Ihr/Sie konkret eure Meinung zur Sinnhaftigkeit und Wirkung von Sanktionen im SGB II dem Bundesverfassungsgericht mitteilen.

Ferner beinhaltet die Umfrage ein Feld für Rückmeldungen: Wir haben dort tausende von Rückmeldungen erhalten. Die dort kommenden Meldungen sind absolut eindrucksvoll, erschreckend und berührend.

Wir haben uns entschlossen, diese Rückmeldungen redaktionell aufzuarbeiten und dann komplett (und anonymisiert) dem Verfassungsgericht vorzulegen. Das Gericht soll so authentische Meinungen zu den Folgen und Wirkungen des Sanktionsregimes im SGB II erhalten.

Normalerweise wird nur über die Hartz IV-Bezieher*innen geredet, wir wollen sie mit der Veröffentlichung selbst zu Wort kommen lassen und sie selber vor dem Gericht reden lassen.

Die Umfrageergebnisse können ein klein wenig die Diskussion um Sanktionen in Karlsruhe und für zukünftige gesetzgeberische Änderungen in Bezug auf Sanktionen beeinflussen. Daher rufen wir zur weiteren aktiven Teilnahme auf. Aktueller Stand sind 7.527 Antworten.

Die Umfrage ist bis zum 10. Januar 2019 freigeschaltet. Sie ist anonym, sie dauert ungefähr 5 Minuten.

Hier nun der Link zu der Onlineumfrage

Wir als Vorbereitungsteam, freuen uns auf Teilhabe und Weiterverbreitung in Euren/Ihren Netzwerken! Wir werden die Ergebnisse hinterher selbstverständlich der interessierten Öffentlichkeit vorlegen. Denn es kommen eine Reihe spannende und auch für uns unerwartete Antworten.

Sanktionen beim Jobcenter Märkischer Kreis

Wer nur die alljährlichen Veröffentlichungen der Bundesagentur über die hohe Zahl der Sanktionierten hört, wird bereits mit der Berichterstattung belogen.

Die Erhebung der Sanktionen erfolgt wohl bereits mit der Bescheiderteilung und wie nicht korrigiert.
Dabei wird eine Vielzahl von Sanktionen in Widerspruchs- und Klageverfahren aufgehoben. Darüber hinaus ist anzumerken, dass viele Betroffene sich gar nicht zur Wehr setzen.

Eine kleine Sammlung rechtswidriger Sanktionen durch das Jobcenter Märkischer Kreis liegt in anonymisierter Form vor:

10%-Sanktionen Klagen: 001, 002, 004, 043
30%-Sanktionen Klagen: 007, 016, 021, 029, 031, 043, 044, 047, 049, 068, 073, 078, 086
60%-Sanktion     Klagen: 036, 044, 045, 087, 103
100%-Sanktionen     Klagen: 018, 022, 023, 024, 026, 039, 046, 080, 097, 102

Wie das Formular des Jobcenter Märkischer Kreis (vormals ARGE)  eindrucksvoll zeigt gehört die Sanktionierung von Leistungsberechtigten zu den vorgegebenen Zielen der "Verfolgungsbetreuung".

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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