Informationsfreiheit
Das Jobcenter Märkischer Kreis leugnet interne Weisungen . . . und wird der Lüge überführt . . .

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2008-05-29.
Eine erste IFG-Anfrage zielte bereits auf die vollständige Herausgabe bzw. Veröffentlichung sämtlicher Dienst- und Verwaltungsanweisungen für die Jobcenter-Mitarbeiter.
'Hiermit stelle ich Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG, IFG NRW) auf
a) vollständige Veröffentlichung der Dienst- und Verwaltungsanweisungen für die Arge Märkischer Kreis in Ihrem Internetauftritt binnen vier Wochen
b) Zustellung der vollständigen Handlungsanweisungen an meine Adresse (per Mail ist völlig ausreichend), sowie
c) die unaufgeforderte Veröffentlichung und Zustellung künftig neuer Handlungsanweisungen.'

Geschäftsführer missachtet die Informationsfreiheit

Die Antwort des Geschäftsführers Volker R. am 30.05.2008 war knapp:
"wie Ihnen meine Mitarbeiterin Frau R. bereits mitgeteilt hat, werden wir interne Verfahrensregelungen nicht veröffentlichen.'

Noch am 14.06.2011 wurde die Herausgabe interner Weisungen hartnäckig verweigert.

Ab 20. Oktober 2016 startete das Portal fragdenStaat.de  eine eigene Kampagne  "FragDasJobcenter" mit dem Ziel die Transparenz für die Öffentlichkeit deutlich zu erhöhen.
Dank FragDasJobcenter veröffentlichen inzwischen zwei Drittel aller Jobcenter ihre internen Weisungen zu Themen wie Sanktionen und Wohngeld.

Am 23.004.2018 bestätigte Arne Semsrott dass die Jobcenter-Kampagne Wirkung  zeigt
"Von den 408 Jobcentern in Deutschland haben inzwischen die meisten interne Weisungen, Arbeitshilfen und Zielvereinbarung auf Anfrage herausgegeben. 40 Jobcenter weigern sich allerdings weiterhin. Sie werden in den kommenden Monaten mit Untätigkeitsklagen zu rechnen haben."

Auch das Jobcenter Märkischer Kreis reagierte, wenn auch mit Verspätung. Übersandt wurden allerdings nicht die angefragten "sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters" sondern nur ein paar  "Ermessenslenkende Weisungen vom 15.12.2016" die Fragesteller besänftigen sollten.

In einer Anfrage vom 22.04.2019 Sozialdatenschutz im Jobcenter Märkischer Kreis wurde eine Dienstanweisung (Az.: II-15/208/435/5020) Nr. 01/2012 zum Thema "Sozialdatenschutz im Jobcenter Märkischer Kreis" übersandt. Diese ist vom damaligen Geschäftsführer unterschrieben. - Es gibt sie also doch solche Dienstanweisungen. . Und sie sind auf Anfrage zu veröffentlichen. Und ich werde nachfragen.

https://www.beispielklagen.de/bilder2/2012_04_04_DA_Sozialdatenschutz.jpg
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121 IFG-Anfragen an das Jobcenter Märkischer Kreis

Das Jobcenter Märkischer Kreis hat viel zu verheimlichen und verweigerte oft die Auskünfte, sodass mehrfach der Datenschutzbeauftragte angerufen werden musste. Diese Vorgehensweise war stets erfolgreich.

Allerdings wurde zumindest über das Portal fragdenstaat.de kein Jobcenter häufiger angefragt.
In der Zusammenfassung der Ergebnisse zeigen sich erste Auswertungen.

Warum ist Transparenz wichtig?

"Es kostet die Arbeitssuchenden bares Geld, wenn sie bestimmte Weisungen nicht kennen. Dirk Feiertag, Rechtsanwalt aus Leipzig, gibt ein Beispiel aus dem Jahr 2015: Das Jobcenter Leipzig hatte Mietkosten bei rund 10.000 Haushalten falsch berechnet. Pro Haushalt ging es um 5 bis 100 Euro. Die Betrogenen bekamen das Geld aber erst zurück, nachdem sie einen „Überprüfungsantrag“
gestellt hatten. Allein, von einem solchen Antrag wussten die meisten nichts. Denn auch diese Richtlinie war „intern”.
Erst als Feiertag gemeinsam mit der Partei der „Piraten” in Leipzig die interne Weisung veröffentlichte, erfuhren viele Betrogene davon und stellten einen Antrag."

Correctiv - Mehr Transparenz für Jobcenter 

Auch das Jobcenter Märkischer Kreis hat in Verbindung mit dem Märkischer Kreis Tausende von Leistungsberechtigten um zustehende Leistungen in erheblicher Höhe betrogen.  Und wieder übernimmt laienhafter Investigativ-Journalismus die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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