Das Jobcenter Märkischer Kreis und die Informationsfreiheit

Manche Menschen haben sich fast daran gewöhnt, dass sie jedem Behördenmitarbeiter widerspruchslos bis in die intimsten Bereiche hinein Auskunft geben müssen.

Beim Jobcenter heißt diese Drohkulisse z.B. „fehlende Mitwirkung“. Dabei wird dieser Begriff häufig überdehnt und die Forderungen gehen oft weit darüber hinaus, was von Gesetzeswegen vielleicht erforderlich wäre.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht steht das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für ein Prinzip der Datensparsamkeit:

§ 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

Als ein Beispiel missbräuchlicher Datensammlung gilt die Anforderung einer Vielzahl diverser Dokumente, Kontoauszüge und Kopien.

Bereits im Januar 2012 hatte die Bundesagentur für Arbeit in einem "Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im Rechtskreis SGB II" eine Übersicht veröffentlicht: Was Jobcenter kopieren dürfen http://www.beispielklagen.de/IFG062/2012_Was_Jobcenter_kopieren_duerfen.pdf

Das Recht auf Information

Völlig anders sieht es aus, wenn Bürger Fragen stellen und von ihrem Recht auf Informationsfreiheit Gebrauch machen. Schnell zeigt sich eine Behördenkrämerei wie zu Kaisers Zeiten. „Demokratie“ als Schlaftablette gern, aber mündige und wachsame Bürger werden als Gefahr eingestuft.

Über das Portal FragdenStaat.de wurden dem Jobcenter Märkischer Kreis über mehrere Jahre 36 Fragen zur Beantwortung vorgelegt.

Nur wenige wurden ausführlich beantwortet. Das Informationsfreiheitsgesetz schreibt eine Bearbeitungsdauer von 4 Wochen vor. Wenn Terminversäumnisse wie im Hartz-Gesetz geahndet würden, erhielte einige Mitarbeiter monatelang keinen Cent Lohn. Dabei sind etliche Fragen sehr einfach zu beantworten.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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