Analyse & Konzepte
Das Konzept für den Hochsauerlandkreis gerät ins Wanken

Jahrelang hatte eine inzwischen 82jährige Briloner Rentnerin vor dem Sozialgericht Dortmund geklagt. Dann

„hat die 62. Kammer des Sozialgerichts Dortmund auf die mündliche Verhandlung vom 19.02.2016 durch den Vorsitzenden, den Richter am Sozialgericht Dr. Stölting, sowie den ehrenamtlichen Richter Ludwig und die ehrenamtliche Richterin Olbrich-Tripp für Recht erkannt:
1. Der Bescheid vom 28.06.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.09.2014 und des Änderungsbescheides vom 28.09.2014 wird abgeändert.
2. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII unter Berücksichtigung von Unterkunftskosten i.H.v. 321,-€ pro Monat zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.“

S 62 SO 444/14

Gegen die Entscheidung hatte der Hochsauerlandkreis (HSK) Rechtsmittel vor dem LSG NRW, L 9 SO 192/16 eingelegt und die Rentnerin auf einen jahrelangen zermürbenden Rechtsweg gezwungen. Dieser Frau und Ihrer Unterstützer zolle ich höchsten Respekt.

Der Termin beim LSG NRW wurde drei lange Jahre lang verschleppt und war für den 21.02.2019 terminiert. Nur Tage zuvor, am 30.01.2019, hatte das BSG sechs Konzepte von Analyse & Konzepte zurückgewiesen. Es darf als sicher gelten, dass dies der Auslöser war, dass der HSK schlussendlich seine Berufung zurückgezogen hat und das Urteil vom 19.02.2016 damit rechtskräftig wurde.

Der Klägerin stehen seit Juli? 2014 bis heute also höhere Leistungen für die Miete zu. Das gilt allerdings nur, wenn jeder einzelne Folgebescheid mit Widerspruch und Klage angegriffen wurde. Seit 4 ½ Jahren wartet sie auf höhere Leistungen. Um 45,50 € monatlich, oder 546,00 € jährlich kürzte der Hochsauerlandkreis – rechtswidrig – das soziokulturelle Existenzminimum der Rentnerin.

Solche vorsätzliche Vermögensschädigung durch Vortäuschen falscher Tatsachen wird üblicherweise gern als Sozialleistungsbetrug gem. § 263 StGB strafrechtlich verfolgt.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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