Klage: 127 gegen die Stadt Iserlohn
Einspruch gegen Corona-Bußgeldbescheid - SPENDENAUFRUF FÜR JUSTIZOPFER

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Nachtrag zu meinem "Offenen Brief zur Aufarbeitung des 2. Iserlohner Corona-Verfahren".

In nunmehr drei Beiträgen hatte ich mich zu dem Thema der Unverhältnismäßigkeit eines Urteils zu dem geschilderten Osterspaziergang von zwei Personen geäußert. Einen vierten Beitrag kann ich erst nachliefern, sobald mir die Staatsanwaltschaft Hagen die Schriftwechsel nachliefert, die zur Verfahrenseröffnung geführt haben.   

Nun liegt die Gesamtforderung der Staatsanwaltschaft Hagen vor:  325,00 € für eine Leistungsberechtigte. Der  aktuelle Regelsatz liegt bei gerademal 432,00 € für das zusammengekürzte Existenzminimum. 

Mein Spendenersuchen richtet sich an Richter und Staatsanwälte, denen dieses Urteil peinlich ist, 
aber auch an jene die diese "Machtdemonstration der Rechtsstaatlichkeit" gegen die Schwächsten fördern und begrüßen, an Erbsenzähler und Korinthenkacker, gleichermaßen wie an Rechtschaffene, Aufrichtige - eigentlich an alle.

Ich möchte, dass dieser Person geholfen wird, denn sie hat vorbildlich Distanz gehalten und den Vertretern des Ordnungsamtes vorgelebt, was diese nicht hinbekommen haben.

Es wird gebeten auch Kleinspenden direkt unter dem
Kassenzeichen: XI00826114111X
an die Zentrale Zahlstelle Justiz anzuweisen.
Rechnung Staatsanwaltschaft Hagen 325,00 €

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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