Ordnungswidrigkeit Jobcenter Märkischer Kreis
Falsche Anschuldigung ist eine Straftat, auch beim Jobcenter

Am 01.09.2022 wurde zu einem zweiten Mal zum Termin geladen. Es ging noch einmal um die Unterstellung von "Sozialleistungs-Betrug durch Unterlassen".
Im ersten Termin  hatte Staatsanwalt Hankeln die Anklage vorgetragen und eine Geldstrafe in Höhe von 525,00 € gefordert. Außerdem sollten der Angeschuldigten die Kosten des Verfahrens auferlegt werden.

Allerdings wies die Frau energisch alle Vorwürfe zurück. Sie habe nichts falsch gemacht und alle Änderungen und Lohnabrechnungen zeitnah eingereicht.

Sieben Prozessbeobachter waren anwesend. Auffällig war, dass der Vortrag des Staatsanwalts erkennen lies, dass er keine Kenntnis von sozialrechtlichen Besonderheiten hatte. 

Richter Dr. Michael Ozimek weigerte sich eingebrachte Schriftsätze anzusehen und zur Akte zu nehmen. Eine Vernehmung einer Zeugin vom Jobcenter wurde abgewürgt. Die zweite war erst gar nicht erschienen.
Eingeschüchtert und unschuldig

Zweite Runde

Mehrere Monate vergingen. Die Angeschuldigte war bereits vorher psychisch stark belastet. Die rechtsgrundlosen Betrugsvorwürfe  sorgten zusätzlich für viele schlaflose Nächte.

Der zweite Termin verlief kürzer. Die geladenen Zeugen vom Jobcenter kamen auch diesmal nicht. Das Verfahren wurde eingestellt.

§ 153 Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit (Strafprozessordnung)
"Das Verfahren wird mit Zustimmung der Angeklagten, Vertreterin der Staatsanwaltschaft gemäß § 153 Abs. 2 S 1 Abs 1 StPO eingestellt, weil das Verschulden als gering anzusehen wäre und ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht.

BEITRÄGE ZUM THEMA ORDNUNGSWIDRIGKEIT JOBCENTER MÄRKISCHER KREIS

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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