„Frauentausch“ enttarnt erhebliche Schwächen im Sozialrecht

Kluge Menschen lernen überall, dumme Menschen lernen selbst von Weisen nichts.
Das Niveau der Doku-Soup „Frauentausch“ des Privatsender RTL II wird in der Öffentlichkeit zwar diskutiert, ist aber wohl eher nicht der Rede wert. Es sei denn, man liest quer.

Als am 05.09.2012 ein Artikel der Journalistin Katja Kölbl über ein Betrugsverfahren vor dem Amtsgericht Haßfurt mit dem Titel "Hartz-IV-Betrug nach dem "Frauentausch" veröffentlicht wurde, erweckte diese Sendung erstmals mein Interesse.

Die angeklagten Hartz IV-Bezieher hatten es unterlassen, dem Jobcenter Haßberge Einkommen in Höhe von 1.500,00 € anzuzeigen, welches die Frau im Jahr 2010 als Gage für zehn Arbeitstage beim Dreh für die RTL-II-Serie "Frauentausch" erhalten hatte. Eine aufmerksame Jobcentermitarbeiterin und "Frauentausch-Expertin" hatte die Frau bei der Ausstrahlung der Sendung Ende 2010 wiedererkannt und daraufhin die Akten auf die Meldung von Einkommen erneut geprüft . . .

Wie die Geschichte im Fortgang zeigt, hat das Jobcenter Haßberge unterlassen, das Einkommen korrekt zu berechnen, die Staatsanwaltschaft Bamberg hat es unterlassen, sozialrechtlichen Besonderheiten im vorliegenden Einzelfall zu bewerten und das Amtsgericht Haßfurt hat es unterlassen, die Akten des Jobcenters zu prüfen und in der Festlegung des Strafmaßes die Besonderheiten der Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen.

„betrogene Betrüger“?

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IFG063

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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