Geflügelpest: Aufstallungsgebot für Geflügel gilt nur noch für Halver

Nach einer neuen Risikobewertung des Landesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW zur Geflügelpest kann das Aufstallungsgebot für Geflügel im Märkischen Kreis weitgehend beendet werden. Nur in Halver müssen wegen der statistisch hohen Geflügeldichte die Tiere weiterhin im Stall bleiben. Dort sind insgesamt 80.000 Stück gemeldet.

Das teilt Kreisveterinär Dieter Sinn mit und bezieht sich auf einen Erlass des Ministeriums zur „risikoorientierten Aufhebung das Aufstallungsgebots“ vom 2. Februar. Darin werden Gebiete mit einer Geflügeldichte unter 300 Stück pro Quadratkilometer (qkm) als Nicht-Risikogebiete eingestuft. Für Gebiete mit einer höheren Geflügeldichte ist laut Erlass nach wie vor von einem hohen Eintragsrisikos des Virus in Nutzgeflügelbestände auszugehen. Die Aufstallpflicht bleibt dort bestehen.

Bislang fünf Ausbrüche in NRW

Bei den deutschlandweit 54 Geflügelpestfällen wird dabei eine Verseuchung der Höfe über kontaminiertes Material wie Schuhwerk, Fahrzeuge oder andere Gegenstände als wahrscheinlichste Infektionsquelle ausgemacht. Von den 54 Ausbrüchen entfallen 46 auf die nord- und ostdeutschen Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen wurden bislang 5 Ausbrüche festgestellt. Sie kamen entweder auf Gebieten mit einem Geflügelaufkommen über 1000 Stück pro Quadratkilometer vor oder in Risikogebieten, die als Sammel- oder Ruheplätze für Wildgeflügel und Zugvögel gelten. Für NRW zeichne sich demnach ein erhöhtes Einschleppungsrisiko für Regionen ab, die sowohl als klassisches Risikogebiet gelten als auch eine hohe Geflügeldichte aufweisen. Das Landwirtschaftsministerium kommt zu dem Schluss, dass „die flächendeckende Aufstallung von Nutzgeflügel in Nicht-Risikogebieten mit einer geringeren Geflügeldichte als 300 Stück Geflügel pro qKm (…) nach den vorliegenden Erkenntnissen mithin keinen zusätzlichen Gewinn an Biosicherheit“ bietet.

Autor:

Lokalkompass Iserlohn-Hemer aus Iserlohn

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