Hartz-IV-Betrug nach dem Frauentausch

Auf einen neuen Fall von Sozialleistungsmissbrauch machte jetzt das Internetportal www.gegen-hartz.de aufmerksam. Eine junge Frau und ihr Ex-Partner (3 Kinder) wurden vor dem Amtsgericht Haßberge verurteilt, weil sie eine einmalige Einnahme in Höhe von 1500,00 € nicht beim Jobcenter ordnungsgemäß gemeldet hatten. Das Geld stammt aus einer TV-Gage für einen Auftritt in der RTL-II-Serie "Frauentausch".
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-nach-fernsehsendung-betrugs-anklage-9001097.php

Wie Katja Kölbl von der Zeitung der „Fränkische Tag“ weiter berichtet, hatte die Frau für zehn Tage mit einer jungen Frau im Saarland die „Familie getauscht“ und sich dabei filmen lassen. Als Aufwandsentschädigung erhielt sie dafür 1500,00 € Gage von dem TV-Sender bezahlt. - Geld, das sie beim Jobcenter hätte angeben müssen.

Richter Roland Wiltschka vom Haßfurter Amtsgericht verurteilte die Angeklagte jetzt wegen Betrug zu einer Zahlung von 50 Tagessätzen zu je 35,00 € (1750,00 €), den Ex-Mann zu 90 Tagessätzen zu je 30,00 € (2.700,00 €).
h ttp://www.infranken.de/nachrichten/lokales/hassberge/Frauentausch-Betrug-Gericht-Hassfurt-Hassberge-Steigerwald-Hartz-IV-Hartz-IV-Betrug-nach-dem-Frauentausch;art217,322415

Das tatsächliche Einkommen des Paares belief sich auf je 327,60 €, das sind je zweimal 90% der Regelleistung. Während also der Richter das Strafmaß auf Tagessätze von 30,00 € und 35,00 € festlegt, liegt der tatsächliche Tagessatz zur Existenzsicherung für verheiratete Hartz IV-Bezieher bei lediglich 10,92 €.

Um das volle Strafmaß zu verstehen, muss man sich vergegenwärtigen, dass die Frau und Mutter mit Existenzvernichtung für volle 160 Tage bestraft wird. Der Expartner wird faktisch für 247 Tage ohne jede Leistung gestellt.

Während das Bundesverfassungsgericht das Existenzminimum als unveräußerbar festschreibt, erachtet Richter Roland Wiltschka die faktische Existenzvernichtung als angemessen. Vermutlich wurden nicht einmal Sozialstunden als realisierbares Strafmaß erwogen.

Zu dem Schuldvorwurf heißt es in dem Artikel: „Weil beide schwiegen, betrogen sie das Jobcenter um 1470,00 €.“ Und: „Bereits Ende 2011 war dem Ehepaar ein Rückforderungsbescheid des Jobcenters in Höhe von 1470,00 € zugestellt worden.“

Die Berichterstattung ist möglicherweise entlarvend für die Arbeitsqualität des Jobcenter Hassfurt. Der zitierte Aufhebungs- und Erstattungsbescheid ist offenkundig falsch. Das SGB II regelt, „Einmalige Einnahmen sind nach § 11 Abs. 3 S. 3 SGB II auf einen Zeitraum von sechs Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.“
Dem zufolge sind sechs Monate lang lediglich 250,00 € als Einkommen zugrunde zu legen. Dieses muss dann noch um die Freibeträge bereinigt werden.

Indem also das Jobcenter tatsächlich 1470,00 € zurückfordert, wird die geschundene Familie in Unkenntnis der Rechtslage nun „vom Amt betrogen“.

Der Artikel endet mit einem Dialog:
„Wie ihr denn die Dreharbeiten zu "Frauentausch" gefallen hätten, wollte Richter Wiltschka schon noch wissen. "Das ist alles nur Fake", beschied die Laiendarstellerin grimmig. Wiltschka lachte: "Was haben Sie denn gedacht?"“

Und ob das von Richter Roland Wiltschka festgesetzte Strafmaß nicht sogar Art 1 & Art 20 GG verletzt, sollte geprüft werden. Ob er wohl darüber auch lachen würde?

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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