Informationsfreiheit in Iserlohn - Bußgelder wegen abgelaufener Personalausweise zur Sanierung der Stadtkasse Iserlohn

Es gibt gute Gesetze. Es gibt schlechte Gesetze. Es gibt Gesetze, die helfen sollen, das Miteinander von Gesellschaften zu begünstigen. Aber es gibt auch Gesetze zum Machtmissbrauch und zur Gefügigmachung von Unterdrückten.

Allen Gesetzen gemein ist, sie müssen immer wieder in Frage gestellt werden. Das Recht auf Informationsfreiheit kann Transparenz schaffen.

Manchen wird es peinlich, wenn sie gefragt werden. Bei einer meiner Anfragen an die Stadt Iserlohn geht es um Ermessensentscheidungen. Das heißt Wahlfreiheit. „Ich darf andere maßregeln und bestrafen, oder freundlich ansprechen.“

Als mir die ersten Leistungsberechtigten berichteten, dass sie wegen abgelaufener Personalausweise mit Bußgeldern in ihrem ohnehin gefakten Existenzminimum überzogen wurden, stellte ich Fragen:

1. Seit wann werden Bußgelder eingetrieben?
2. Sind die Sachbearbeiter angewiesen, über die Möglichkeit der Gebührenermäßigung/Gebührenbefreiung zu informieren?
3. Wie viele Gebührenermäßigungen/Gebührenbefreiungen wurden gewährt?
4. Wie viele Bußgelder wurden ausgesprochen?
5. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen?

Der Sachbearbeiter versuchte die Beantwortung der Anfrage abzulehnen, was die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten erforderlich machte.

Vom Gesetzgeber ist Gebührenbefreiung möglich, aber die Verantwortung für die Ermessensentscheidung obliegt Sachbearbeitern.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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