Bundesagentur für Arbeit bestätigt
Jobcenter muss Kosten für Schulbücher tragen

Wer auf der Seite des Jobcenter Märkischer Kreis nach einem Hinweis zur Kostenübernahme von Schulbüchern sucht wird, nichts finden.

Fachkompetenz und Rechtsentwicklung finden sich aber im Thomé Newsletter 35/2019 vom 21.09.2019.

1. BA bestätigt Anspruch auf zusätzliche Schulbedarfe für die Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung - Tacheles-Schulbuchkampagne erfolgreich

Die Bundesagentur hat nun mit Schreiben vom 18. Sept. 2019 den Übernahmeanspruch auf Schulbuchkosten für ALG II - BezieherInnen bestätigt und angekündigt, dass dieser jetzt auch alsbald in den Handlungsanweisungen der BA aufgenommen wird.

Somit wird tausenden Leistungsberechtigten ein Rechtsmittelverfahren und auch eine Klage erspart und Hunderttausenden der Zugang zur Übernahme der Schulbuchkosten eröffnet.

In der Realität trudeln bei uns massenhaft Ablehnungsbescheide aus der ganzen Republik ein, mit dieser Positionierung der BA – Zentrale können jetzt alle, die eine Ablehnung kassiert haben, dieses Schreiben ausdrucken und dem Sachbearbeiter auf den Tisch legen, damit dürfte der Vorgang in Bezug auf die Bücher vermutlich geklärt sein und es zu einer alsbaldigen Bewilligung kommen.

Hier jetzt das Schreiben der BA – Zentrale zum Thema:  

Urteile des Bundessozialgerichtes vom01.05.2019 (Aktenzeichen B 14 AS 6/18 R und B 14 AS 13/18 R)

Es ist so peinlich, das diese Behörde dermaßen inkompetent arbeitet, weil die Verantwortlichen die Mitarbeiter nicht weiterschulen oder sogar auffordern die Erwerbslosen zu belügen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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