Kinderarmut in Deutschland
Lobby-Politik gegen die Kinder

Seit dem 01.07.2019 steigt das Kindergeld um ca. 10 €.

In der Selbstdarstellung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heißt es:
„Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.
Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach Paragraf 62 ff. EStG (Einkommensteuergesetz) als Steuervergütung.
Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt. Zum 1. Juli 2019 ist eine Erhöhung des Kindergeldes um je 10 Euro erfolgt.“

Das Einkommensteuergesetz (EStG) definiert „unbeschränkt einkommensteuerpflichtig“ über die „natürliche Person“ und den Wohnsitz im Inland.
§ 1 Steuerpflicht
(1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil

Keine Sozialleistung, sondern steuerliche Ausgleichszahlung

„Entgegen der weit verbreiteten Meinung, handelt es sich beim Kindergeld um keine Sozialleistung. Zwar wird es i. d. R. von den Familienkassen ausgezahlt, ist im Endeffekt aber eine steuerliche Ausgleichszahlung. Das Kindergeld soll das steuerliche Existenzminimum des Kindes freistellen und dient der Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder vom Geburtsmonat an. Dabei entsteht der Anspruch automatisch, setzt aber einen schriftlichen Antrag voraus.“
kindergeld.org

Aber nicht einmal die Kinder von Erwerbstätigen mit geringen Einkommen (ca. 1,8 Millionen Aufstocker) erhalten dieses Kindergeld als steuerliche Ausgleichszahlung.
Eigentlich ist es viel schlimmer. Die Kindergeldkasse zahlt, das Jobcenter kürzt dieselbe Summe in vollem Umfang. Eine Null-Nummer für Betroffene und ein bürokratischer Unsinn.

Im Sozialrecht ist Kindergeld Einkommen

Während also das Kindergeld auch für Wohlhabende und Millionäre einkommensunabhängig gezahlt wird, bleiben die Kinder von Leistungsberechtigten auf der Strecke. Ein kurzer Blick in das Existenzminimum für Kinder 2019 zeigt z.B. dass für 6-14jährige Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke von 4,067 € täglich als angemessen gewährt werden, also „bei Wasser und Brot“.
Für die Leistungsgewährung im „Bildungswesen“ investiert die Bundesregierung 0,74 €/Monat für 0-5jährige, 0,54 €/Monat für 6-14jährige und 0,23 €/Monat für 15-17jährige und die Wirtschaft fordert „Fachkräfte aus dem Ausland.“

Wenn Menschenverachtung zum Gesetz wird, wird Kindergeld zu Einkommen.

Die offene Empörung wurde unterdrückt.
haufe.de

Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften

Die Statistik der Arbeitsagentur benennt die Zahl der Kinder unter 18 Jahren mit 1.952.738.
Kinder in Bedarfsgemeinschaften - Deutschland, West/Ost, Länder und Kreise (Monatszahlen) - Dezember 2018
2.2 Bestand Kinder unter 18 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach ausgewählten Altersklassen

Die Zahl der Kindergeldberechtigten in Bedarfsgemeinschaften ist aber nicht durch das 18. Lebenjahr begrenzt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kindergeldanspruch bis zum 27. Lebensjahr bestehen bleiben. Andererseits können Kindergeldansprüche auch vor dem 18. Lebensjahr wegfallen. Die Zahl der um das Kindergeld geprellten mit 2 Millionen zu beziffern ist also ein unbestätigter Beispielwert.
Vor dem Hintergrund der Gesamtzahl der der Leistungsberechtigten wird der Skandal deutlicher.

Bestand Kindergeldberechtigte und Kinder

Auch zum Bestand der Kindergeldberechtigte und Kinder liefert die BA Zahlen.
So wird für den Monat eine Gesamtzahl von 15.490.556 Kindern genannt. Die Zahl der Leistungsberechtigten wird mit 9.485.115 ausgewiesen.

Kindergeld - Deutschland und Länder (Monatszahlen der Familienkasse der BA) - Juni 2019
Bestand Kindergeldberechtigte und Kinder nach Staatsangehörigkeit

Die Forderung nach einem anrechnungsfreien Kindergeld für Leistungsberechtigte und eine Herausnahme von Kindern aus dem ALG II hat also durchaus eine Berechtigung.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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