Führungswechsel in der Rechtsstelle lange überfällig
Mangelhafte Qualitätssicherung im Jobcenter Märkischer Kreis

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In der modernen Welt gehören hohe Standards zur Qualitätssicherung zu den Kerngebieten erfolgreicher Geschäftsführung.

Die Widerspruchstelle des hiesigen Jobcenters weist über Jahre hinweg konstante Schlechtleistungen aus. Und nicht nur die. Immerhin bedeutet die Mehrzahl der Prüfungen reklamierter Bescheide immer eine mögliche weitere Unterdeckung des ohnehin gefaketen Existenzminimums.
Mit einer Schlechtleistung von mehr als 40% aller verlorenen Klagen . . . 

17.01.2018
Rund 40 Prozent aller Klagen gegen Hartz IV erfolgreich (2017)
„Wie die Bundesagentur für Arbeit mir auf Anfrage hin mitgeteilt hat, wurden im Jahr 2017 35,74 Prozent der Widersprüche gegen Entscheidungen der Jobcenter und 39,98 Prozent der Klagen teilweise oder vollständig zugunsten der Widerspruchführenden bzw. Klagenden entschieden. Das ist wie schon 2016 ein erfreulich hoher Anteil und zeigt: Es lohnt sich, den Rechtsweg einzuschlagen“,
erklärt Katja Kipping, Sozialpolitikerin der Fraktion DIE LINKE und Parteivorsitzende.

Rechtliche Wehr gegen Bundesagentur für Arbeit lohnt sich
Die Antwort (unten) auf meine schriftliche Frage an die Bundesregierung brachte es ans Tageslicht: Wie bei Hartz IV gibt es auch bei der Arbeitslosenversicherung (Sozialgesetzbuch III) massenhaft rechtswidrige Handlungen der Bundesagentur für Arbeit.
44,5 Prozent aller Widersprüche in diesem Rechtsbereich wurden im Jahr 2016 ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Auch bei den Klagen sieht es nicht viel anders aus: Im Jahr 2016 wurden 34,0 Prozent ganz oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden bzw. endeten mit Nachgeben der Agentur für Arbeit. Im Jahr 2015 waren es 33,4 Prozent.
Bei Widersprüchen gegen Sperrzeiten (Entzug des Arbeitslosengeldes) sieht es ähnlich wie bei den Widersprüchen gesamt aus: Im Jahr 2016 waren 43,2 Prozent der Widersprüche der Betroffenen gegen Sperrzeiten ganz oder teilweise erfolgreich, im Jahr 2015 43,3 Prozent. Die Quote der (teilweise) erfolgreichen Klagen gegen Sperrzeiten lag sogar über der Quote aller erfolgreichen Klagen von Betroffenen im Rechtsbereich des Sozialgesetzbuches III: Im Jahr 2016 endeten 40,8 Prozent der Klagen gegen Sperrzeiten ganz oder teilweise mit Erfolg für die Betroffenen, im Jahr 2015 waren es 43,4 Prozent. Damit ist die Erfolgsquote der Widersprüche und Klagen gegen Sperrzeiten sogar höher als die gegen Sanktionen im SGB II.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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