Kinder von Leistungsberechtigten werden diskriminiert
Offener Brief an den Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis Herrn Volker Riecke

Klartext!

Sehr geehrter Herr Riecke,

vor wenigen Tagen hat Ihr Jobcenter den Antrag einer Mutter auf Kostenübernahme eines Schüler PC/digitale Endgeräte (das die Schule für erforderlich ansieht und die entsprechende Bescheinigung der Schule Ihnen vorliegt) mit einer rechtswidrigen Begründung abgelehnt.

Sie schreiben: „Die Voraussetzungen für einen Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II liegen nicht vor. Anschaffung und Unterhalt digitaler Endgeräte sowie von Zubehör sind bereits im Regelsatz berücksichtigt.“

Sie Herr Riecke und Ihre Mitarbeiter*innen missachten sträflich die aktuelle Rechtsprechung in NRW.

1. Das Landessozialgericht NRW hat am 22.05.2020 Schüler Tablets als pandemiebedingten Mehrbedarf anerkannt (AZ L 7 AS 719/20 B ER// L 7 AS 720/20 B) und damit hätten Sie den entsprechenden Antrag positiv bescheiden müssen.
2. Das Sozialgericht in Köln hat in seinem Beschluss vom 04.06.2020 (AZ: S 32 AS 2150/20 ER) für die Beschaffung digitaler Endgeräte 240,-- Euro als rechtens anerkannt, denn der Mehrbedarf gemäß § 21 Absatz 6 SGB II) sei unabwendbar, da trotz Lockerungen von Ausgangsbeschränkungen in der Corona-Krise die vollständige Rückkehr zum Präsenzunterricht auch nach den Sommerferien derzeit nicht zu erwarten ist.
3. Andere Jobcenter in NRW haben deutlich sozialer und menschenwürdiger entschieden. So das Jobcenter in Wuppertal, das nunmehr grundsätzlich eine Bezuschussung von 150,-- Euro bewilligt.
Alle drei Beispiele belegen und erinnern an die Aufgabe der Jobcenter, auch Hartz-IV – Empfänger*innen ein Leben in Würde und in gesellschaftlicher Teilhabe sicher zu stellen. Und dafür Sorge zu tragen, die Erwerbsfähigkeit zu verbessern und die Hilfsbedürftigkeit zu verringern! (§§ 1 Abs. 1, Abs. 2. S. 4 Nr.2, Abs. 3 Nr.2)

Dem nachzukommen sind Sie verpflichtet!

Mit Ihrer Ablehnung missachten Sie nicht nur die geltende Rechtsprechung, Sie setzen sich auch über wesentliche Prinzipien hinweg, die in unserem Grundgesetz festgeschrieben sind und praktizieren damit eine soziale Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, die von Armut betroffen sind.

Das ist nicht hinnehmbar!

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung werde ich Bundes- und Landtagsabgeordnete einschalten.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Stinn

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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