Geschäftsführung Jobcenter Märkischer Kreis erteilt gern Hausverbot
Versuchte Körperverletzung gegen einen Beistand

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Jobcenter sind soziale Brennpunkte. Üblicherweise wird in der allgemeinen Medienberichterstattung auf Fehlverhalten von Leistungsberechtigten abgestellt. Strafrechtlich relevantes Verhalten von Jobcenter-Mitarbeitern wird so gut wie nie geahndet.

Am 22.02.2019 musste ich erleben, dass eine Jobcentermitarbeiterin in Hemer versuchte mir die schwere gläserne Bürotür vor der Nase zuzuschlagen. Hätte ich nur ein wenig anders im Türrahmen gestanden, so hätte die Tür wohl meinen Kopf getroffen. Das bestätigen die zwei Zeugen, die ich begleitet hatte.

Die Mitarbeiterin warf die Tür dabei mit einer solchen Wucht zu, dass diese gegen meinen Fuß schlug und zurückfederte. Diese sachlogische Reaktion ist eine physikalische Gesetzmäßigkeit, die für sich genommen keiner Erklärung bedarf. In Kombination aber mit z.B. einem schlechten Gewissen, flegelhaftem Verhalten gegenüber Kunden oder übellauniger Tagesform kommt eine psychologische Komponente hinzu, die zu einer kuriosen Sinnestäuschung führte: „Hilfe, ich werde angegriffen . . .“

Hausverbot vor Gericht

In einer Nichtöffentlichen Sitzung der 36. Kammer des Sozialgerichts Dortmund am Mittwoch 17.04.2019 unter dem Vorsitz von Richter Ocken schilderte die Mitarbeiterin ihre persönliche Wahrnehmung:
„Ich bin dann in mein Büro rein gegangen und habe die Tür geöffnet. Ich stand mit dem Rücken halb zu dem Antragsteller, habe umgegriffen und dann die Tür los gelassen damit diese zufällt.
Ich habe es dann "scheppern" gehört. Dann habe ich wahrgenommen, dass Herr Wockelmann offenkundig im Türrahmen stand.“

Von ihrer eigenen Schilderung ergriffen, wurde die Zeugin emotional und verließ den Gerichtssaal.

Das Protokoll hält fest:
„Die Zeugin verlässt alsdann um 13:20 Uhr den Sitzungssaal, um sich zu beruhigen. Die Sitzung wird unterbrochen.
Die Sitzung wird alsdann um 13:25 Uhr fortgesetzt.“

Der Vorsitzende Richter ließ sich die Geschehnisse von den verschiedenen Zeugen schildern. Die erhobene Behauptung von gewaltsamen Zutritt zum Büro erwies sich als unglaubwürdig und blieb unberücksichtigt.

Annahme von Unterlagen verweigert

Nachdem das Jobcenter bereits zweimal Buchungsänderungen ignoriert und Leistungen an ein falsches Konto angewiesen hatte, erschien die persönliche Vorsprache als der kürzeste Weg eine weitere Fehlbuchung zu vermeiden. Die Meldungen war persönlich im Jobcenter eingereicht worden, per Mail und per Fax.

Interessant sind auch diese auffällig ähnlich lautenden Formulierungen:

„In der Folge kam es dann dazu, dass der Antragsteller die Unterlagen, welche er in der Hand hatte, auf den Boden geworfen hat. Hierbei hat er gesagt: „Die Unterlagen sind hiermit zugestellt".“
Zeugin A

„In der Folge kam es dann auch dazu, dass Herr Wockelmann Unterlagen, welche er in den Händen gehalten hat, ins Büro geschmissen hat.“
Zeugin B

Dabei reden die Jobcentermitarbeiterinnen über 3 Seiten DIN A 4 mit einem Gesamtgewicht von ca. 15 gr. „auf den Boden geworfen“, „ins Büro geschmissen“. Was für ein Bedrohungsszenario!
Geschäftsführung des Jobcenter Märkischer Kreis hat kein Interesse am Tathergang
Im Zuge des Einstweiligen Rechtsschutzverfahrens wurde dem Kläger ein Email-Schriftwechsel zwischen den beteiligten Mitgliedern der Geschäftsführung übermittelt, der wohl nicht zur Veröffentlichung im Internet gedacht war, aber zur Demaskierung der Schlechtleistung der Geschäftsführer geeignet ist.

Das gegen mich erhobene Hausverbot diente nur dem einen Zweck die Unterstützung Erwerbsloser durch Beistandschaften zu unterlaufen.  Ab morgen werde ich wieder Unterstützung leisten.
Klage118

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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