Bettlägerigkeitsbescheinigung
Wenn dem Jobcenter das "normale" Attest vom Arzt nicht ausreicht
Jeder Arbeitgeber muss sich mit einer normalen Arbeitsunfähigkeit zufrieden geben. Warum fordern Jobcenter mehr?
Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Nachfragen. Das Portal www.fragdenstaat.de hilft beim Fragen stellen.
Beispiel:
Wer hat das Formular entwickelt?
Wann wurde es entwickelt?
Wie ist die Anwendungsweise dokumentiert?
Auf welcher Rechtsgrundlage ist die Forderung begründet?
Warum werden Kostenübernahmezusagen auf 5,36 € beschränkt und nicht die volle Kostenübernahme zugesagt. Es liegen Rückmeldungen vor, dass höhere Gebühren für Atteste gefordert werden.
Warum verwenden Jobcenter-Mitarbeiter im Märkischen Kreis dieses Formular nicht einheitlich?
Interne Weisung zur Verwendung von hauseigenen Formularen 'ergänzende ärztliche Bescheinigung
Antwort:
"Die ,,ergänzende ärztliche Bescheinigung" wurde von Mitarbeitenden des Jobcenters Märkischer Kreis im Jahr 2014 entwickelt. Liegt bei einem Kunden/einer Kundin laut ärztlichem Gutachten eine Erwerbsunfähigkeit bis zu sechs Monaten vor, erfolgt spätestens sechs Monate nachdem das Gutachten eröffnet und mit dem Kunden/der Kundin besprochen wurde eine erneute Einladung, um den aktuellen Gesundheitszustand zu besprechen. Der Vordruck wurde entwickelt, um den Mitarbeitenden eine Hilfestellung an die Hand zu geben, eine erneute Einschaltung des ärztlichen Dienstes gut vorzubereiten oder im Interesse der Kunden und Kundinnen ggf. auch darauf zu verzichten. Die Vorlage dieser Bescheinigung beim behandelnden Arzt erfolgt auf freiwilliger Basis und ist nicht verpflichtend.
Die Kosten für die Ausstellung eines solchen Attestes können nur in angemessenem Umfang vom Jobcenter Märkischer Kreis übernommen werden. Dies sind die nach Ziffer 70 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorgesehenen Gebühren für eine kurze Bescheinigung, zwar in Höhe des bei Privatrechnungen üblichen 2,3 fachen Satzes, mithin derzeit 5,36 EUR.
Interne Weisung zur Verwendung von hauseigenen Formularen "ergänzende ärztliche Bescheinigung
Informationsfreiheitsgesetz-Anfragen an Optionskommunen fallen in die Zuständigkeit der Länder, Anfragen an Jobcenter unterliegen dem IFG des Bundes.
Ich möchte ermutigen diese Möglichkeiten kreativ zu nutzen.
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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