Kein Geld für sinnvolle Förderung
Wie das Jobcenter Märkischer Kreis Arbeitsaufnahme vereitelt

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Hochmotiviert und zuversichtlich präsentierte F. ihrem Arbeitsvermittler eine verbindliche Einstellungszusage vom 14.10.2021 unter der einzigen Auflage, dass ein LKW-Führerschein (Klasse C1E und CE) erworben wird.

Das ist eine Chance für sie, um endlich aus der Abhängigkeit vom Jobcenter heraus zu kommen. Der Kontakt zum Arbeitgeber ist hergestellt. Mehrere private Kontakte haben durch solche Fördermittel ebenfalls den Einstieg in die Vollzeitbeschäftigung erreicht. F. ist motiviert es ihnen gleich zu tun.

Weitergehende Recherchen haben Ihr bestätigt, dass mit der Ausstellung eines Bildungsgutscheins Leistungen für den Erwerb eines solchen Führerscheins bereitgestellt werden können.

Am 08.11.2021 beantragte F. bei ihrem "Arbeitsvermittler" Atta Omas (Name geändert) die Ausstellung eines Bildungsgutscheins um schnellstmöglich den Führerschein anzufangen zu können. Aber nein! Der Jobcentermitarbeiter verweigert die Unterstützung für die motivierte Frau. 

Atta Omas äußert Bedenken, dass die Frau der Arbeit nicht gewachsen sein könnte. Damit widerspricht der Mann der unmissverständlichen Bewertung des potentiellen Arbeitgebers. Schließlich hat die verbindliche Einstellungszusage zur Folge, dass der Arbeitgeber der Frau die Verantwortung für das Führen firmeneigener LKWs zutraut.

Auch die "Beschäftigungsförderung" des Jobcenter Märkischer Kreis wurde eingebunden. Herr B. entscheidet. 
"Ihr Antrag vom 08.11.2021 auf Ausstellung eines Bildungsgutscheins für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme zum Erwerb des Führerscheines CE wird abgelehnt."

In seiner Begründung trägt er vor:
"Die Entscheidung beruht auf § 16 Absatz 1 SGB II i.V. m. § 81 ff. SGB III und erfolgte unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens.
Der Förderung der von Ihnen gewählten Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung kann nicht zugestimmt werden, weil Ziel einer Weiterbildung ist, dass Sie nach deren Abschluss mit hoher Wahrscheinlichkeit beruflich eingegliedert werden können. Dabei ist die individuelle Eignung für das Berufsziel angemessen zu berücksichtigen.
Ein erfolgreicher Abschluss der von Ihnen angestrebten Weiterbildung kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht prognostiziert werden, weil aufgrund des bisherigen Werdeganges Zweifel am Durchhaltevermögen sowie der Motivation bestehen. Einen LKW zu fahren erfordert viel Verantwortung und, gerade auch, eine hohe psychische Belastbarkeit.
Zur Abklärung der Eignung wurde Ihnen daher die Teilnahme an einer berufspsychologischen Eignungsabklärung sowie an einer motivationsprüfenden Maßnahme vorgeschlagen. Dies wurde von ihnen jedoch abgelehnt." 


Von kompetenten Arbeitsvermittlern hätte man erwarten können, dass Sie mit den Prüfungsvoraussetzungen für LKW-Führerscheine vertraut sind. Dazu gehören gerade auch 
folgende Unterlagen:
ein ärztliches Gutachten
ein augenärztliches Gutachten/Sehtest
ein Nachweis über Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs
ein Passfoto
ein Antrag auf die Erweiterung des Führerscheins

Kühne Worte von "Fachleuten der Arbeitsvermittlung" die über viele Jahre unter Sanktionsandrohung scharenweise Menschen in die nutzlosesten Trainingsmaßnahmen eingewiesen haben und damit zu Handlangern einer gigantischen Steuerverschwendung geworden sind.

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Auch das Kostenargument ist unhaltbar. Mehrmals hatte der Bundesrechnungshof die erhebliche Steuergeldverschwendung für nichtsnutzige Maßnahmen angemahnt. 

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Braucht es wirklich eine Brötchengutscheinausgabestelle, oder kann man solchen Unsinn einsparen um ernsthaft Steuer Ressourcen einzusparen?
Ein Arbeitsvermittler, der planlos Ausschreibungen von Zeitarbeitsfirmen weiterverschickt, hat wohl ehr keine fachkompetente Qualifikation. Und die sinnfreien Zuweisungen in "Krabbelgruppen für Erwachsene" ist auch keine ernst zu nehmende "Wertschöpfung".

Maßnahmeträger und deren Qualifizierungs- und Integrationskompetenz in den 1. Arbeitsmarkt

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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