Wöchentlich 20 FFP2-Masken für Hartz-IV-Empfänger
Wöchentlich 20 FFP2-Masken für Hartz-IV-Empfänger

In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das SG-Karlsruhe mit rechtskräftigen Beschluss vom 11.02.2021, AZ: S 12 AS 213/21 ER verfügt, dass Hartz-IV-Empfängern wöchentlich 20 FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen sind.

"Das Jobcenter muss nach erfolgreichem Eilantrag zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken verschicken oder als Geldleistung hierfür monatlich weitere 129,- € zahlen.

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe dem Eilantrag eines Arbeitsuchenden auf Gewährung eines im Epidemie-bedingten Einzelfall unabweisbaren Hygienebedarfs an FFP2-Masken bis zum Sommeranfang am 21.06.2021 stattgegeben.

Die Kammer meint, ein besonderer Mehrbedarf an wöchentlich 20 FFP2-Masken sei glaubhaft gemacht. Ohne Mund-Nasen-Bedeckungen dieses Standards seien Empfänger:innen von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf sozialen Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt. Nach drei Monaten Lockdown müssten Arbeitsuchende wieder am Gemeinschaftsleben in einer dem sozialen Existenzminimum entsprechenden Art und Weise teilnehmen können.

Auf Alltagsmasken oder OP-Masken müssten sie sich nicht verweisen lassen. Diese seien für den Infektionsschutz vor SARS-Cov-2-haltigen Aerosolen in der Straßenbahn, im Supermarkt, im Treppenhaus, im Wartezimmer, in der Leichenhalle, etc. – auch angesichts der Virusvarianten – nicht gut genug geeignet. Wer bei der Verrichtung alltäglicher Erledigungen trotzdem lediglich eine OP-Maske gebrauche und einen Mitmenschen mit dem lebensgefährlichen Virus anstecke, schädige eine andere Person an der Gesundheit und verstoße gegen das gesetzliche Verbot gefährlicher Körperverletzungen. Dieses verbotswidrige Verhalten sei auch nicht allein deswegen außerhalb von Krankenhäusern oder Pflegeheimen erlaubt, weil die CoronaVO FFP2-Masken lediglich dort vorschreibe und andernorts OP-Masken genügen lasse."

Nicht ohne meinen Anwalt

SGB II-Leistungen gibt es nur, wenn Sie die Geschäftsführung des Jobcenters überzeugen der anvertrauten Personengruppe Unterstützung zu gewähren.
Im Jobcenter Märkischer Kreis muss davon ausgegangen werden, dass Anträge serienmäßig verschwinden oder auch rechtsgrundlos abgelehnt werden. Selbst die Widerspruchstelle ist keine unabhängige Prüfungsstelle, sondern eine Behördenabhängige Unterabteilung.

Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker hat einen Antrag auf auf Kostenübernahme für die Kosten für FFP2 Masken zum download vorbereitet.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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