Lockerungen in Iserlohn bei den Corona-Regeln
FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV bleibt

Der Inzidenzwert im Märkischen Kreis liegt weiterhin unter 100. Bereits am vergangenen Freitag (21. Mai) hatte die Stadt Iserlohn über eine ganze Reihe von damit verbundenen Lockerungen bei den Corona-Regeln informiert, die seit Sonntag (23. Mai) und zunächst bis zum 4. Juni gelten. Leider hatte sich dabei der Fehlerteufel eingeschlichen:
Zum Bereich ÖPNV / Taxi war irrtümlich angekündigt worden, dass die FFP2-Maskenpflicht entfällt und die medizinische Mund-Nasebedeckung ausreichend sei. Dem ist allerdings nicht so. Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung, die seit dem 22. Mai gilt, ist das Tragen einer FFP2-Maske unter anderem vorgeschrieben bei Fahrten mit Bussen und Bahnen im Nahverkehr und im Fernverkehr, mit Taxen und bei der Schülerbeförderung.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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