KEAs e.V. - Kölner Erwerbslosen in Aktion obsiegen vor dem Sozialgericht Köln

"Die 11. Kammer des Sozialgerichts in Köln entschied am 6. November 2012 zu Gunsten einer KEA und gegen das Kölner Jobcenter. Es ging um die Zurückweisung als Bevollmächtigte. Das Gericht konnte "keinen erkennbaren Grund" für die Zurückweisung entdecken. Damit haben Die KEAs bzw. einzelne Mitglieder binnen zweier Monate den vierten Prozess in Folge mit Erfolg bestanden. Diesmal sogar mit einem Urteil!"
Quelle

Dass die Beratungsqualität in den Jobcentern sehr häufig zu Lasten der Leistungsberechtigten geht, ist Tausendfach nachgewiesen. Grund genug für die KEAs eigene Weiterbildungskurse für Jobcentermitarbeiter anzubieten. Einen Gutschein zum download gibt es auch und Diskretion wird den Jobcentermitarbeitern zugesichert.
http://www.die-keas.org/gutschein

Auch im Märkischen Kreis wurden mehrmals Beistände (Gesprächszeugen, Begleiter) zurückgewiesen. Drei Verfahren sind inzwischen beim Sozialgericht Dortmund anhängig. Der Veranlasser, ein ehemaliger Sachgebietsleiter, hatte einem Beistand unterstellt "er habe sich zum sachgemäßen Vortrag als ungeeignet erwiesen".

Der gleiche Sachgebietsleiter hatte sich (damals noch im Amt) mit der Aussage hervorgetan: “Was das Landessozialgericht NRW entscheidet, geht mir am Arsch vorbei.“ Für ihn seien ausschließlich Entscheidungen des Bundessozialgerichts bindend. - Es darf bezweifelt werden, dass dies geeignet war, das Vertrauen in die Sozialbehörde zu stärken.

Inzwischen wurde er in die Widerspruchstelle des Jobcenters Märkischer Kreis versetzt. - Das ist wohl das beste Argument für Betroffene nie ohne Beistand zur Behörde zu gehen und nie ohne Anwalt (für Sozialrecht) ein Widerspruchs- oder Klageverfahren zu betreiben.

Der Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn bietet seit Jahren Begleitung an. Viele Jobcentermitarbeiter und Leistungsberechtigte halten die Begleitung für hilfreich.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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