Inzidenzwert unter 100
Lockerungen in Iserlohn bei den Corona-Regeln

Der Inzidenzwert im Märkischen Kreis liegt seit letztem Sonntag anhaltend unter 100. Damit sind eine Reihe von Lockerungen bei den Corona-Regeln möglich. Sollte der Inzidenzwert weiterhin unter 100 bleiben, gelten deshalb ab Sonntag, 23. Mai, in Iserlohn neue Regelungen zunächst bis zum 4. Juni.

"Ich freue mich sehr, dass die Infektionszahlen anhaltend gesunken sind und wir alle dadurch wieder mehr Freiheiten und ein gutes Stück Normalität zurückbekommen", erklärt Bürgermeister Michael Joithe. "Dennoch bitte ich Sie eindringlich: Bleiben Sie weiterhin vorsichtig und halten Sie die AHA-Regeln ein. Nur so und nur wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen, werden wir es schaffen, die Pandemie so schnell wie möglich zu überwinden", appelliert er an alle Bürgerinnen und Bürger. Die neuen Regelungen im Einzelnen:

Kontaktbeschränkungen

Im öffentlichen Raum: Es dürfen sich wieder 5 Personen aus 2 Haushalten (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren) treffen. Weiterhin gilt: Der eigene Haushalt (egal wie viele Personen) plus 1 Person (plus Kinder bis einschl. 14 Jahren).

Die Ausgangssperre gilt nicht mehr.

Gastronomie

Die Gastronomie darf ihre Außenbereiche öffnen - mit negativem Testergebnis für Gäste und Bedienung.

Einzelhandel

Alle Geschäfte dürfen wieder öffnen. Für Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung gehören, gilt: die Terminbuchung entfällt, aber die Kunden brauchen weiterhin ein negatives Testergebnis und es darf sich nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter im Geschäft aufhalten.

Freizeit

Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfplätze und Hochseilgärten dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis; Freibäder dürfen zur Sportausübung (keine Liegewiesen) öffnen, Duschen und Umkleideräume bleiben geschlossen, die Besucheranzahl muss begrenzt werden, Besucher benötigen ein negatives Testergebnis.

Sport

Erlaubt ist die Ausübung von kontaktfreiem Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel mit bis zu 20 Personen; Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen wie bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen sowie für Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahre; Zuschauer unter freiem Himmel mit negativem Testergebnis sind wieder erlaubt (bis zu 20 Prozent der Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan ist erforderlich), Vereinsheime und Gemeinschaftsräume und –duschen bleiben geschlossen.

Kultur

Konzerte unter freiem Himmel mit max. 500 Personen (Sitzplan ist erforderlich) und negativem Testergebnis sind möglich.

Für die städtischen Kultureinrichtungen gelten folgende Regelungen:

Parktheater: Konzerte und Aufführungen bleiben weiterhin unzulässig. Das Parktheater bleibt daher bis auf Weiteres geschlossen.

VHS: Präsenzveranstaltungen sind weiterhin leider nicht möglich.

Galerie, Stadtbücherei und Städtische Museen: Diese Einrichtungen können grundsätzlich geöffnet werden. Die genauen Rahmenbedingungen müssen noch abgestimmt werden, so dass diese Institute erst später öffnen werden. Dazu wird in der nächsten Woche Näheres bekannt gegeben.

Musikschule: Unabhängig vom Inzidenzwert ist weiterhin musikalischer und künstlerischer Unterricht in Präsenz für Gruppen von ein bis fünf "jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren" zulässig.

Stadtarchiv: Das Stadtarchiv öffnet ab dem 25. Mai mit Einschränkungen wieder für Nutzerinnen und Nutzer. Erforderlich sind eine vorherige Terminvereinbarung für ein Zeitfenster (Mail: archiv@iserlohn.de) und genaue Absprachen zu dem gewünschten Archivgut. Es besteht die Verpflichtung, während der gesamten Besuchszeit im Stadtarchiv ein medizinische Maske bzw. eine FFP2-Maske zu tragen.

Beherbergung

Übernachtungsangebote in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind mit negativem Testergebnis zulässig; Übernachtungsangebote zu privaten Zwecken in Hotels u.ä. Einrichtungen mit bis zu 60 Prozent der Kapazität sind ebenfalls zulässig, Voraussetzung ist ein negatives Testergebnis.

Private Veranstaltungen

Private Partys und Feiern sind weiterhin nicht zulässig.

Messen, Tagungen, Kongresse

Bleiben weiterhin nicht zulässig.

ÖPNV / Taxi

Die FFP2-Maskenpflicht entfällt, medizinische Mund-Nasebedeckung ist ausreichend.

Körpernahe Dienstleistungen

Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (insbesondere Friseurleistungen, Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Fußpflege, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen), sind wieder erlaubt. Wenn die Kundin oder der Kunde zulässigerweise nicht oder nicht dauerhaft eine Maske trägt, dürfen diese Dienstleistungen oder Handwerksleistungen nur dann ausgeführt werden, wenn sowohl für die Kunden als auch für das Personal, ein bestätigter Schnell- oder Selbsttest vorliegt. Dieser darf bis zu 48 Stunden alt sein.

Änderungen im Friedhofsbereich und bei Trauerfeiern

Die Teilnehmerzahl bei Trauerfeiern ist auf 30, 20 bzw. 12 Personen begrenzt: Friedhofskapelle am Hauptfriedhof, Friedhofskapelle Dümpelacker, Friedhofskapelle Barendorf und Friedhofskapelle Hennen max. 30 Personen, Friedhofskapelle Sümmern und Auferstehungskirche Dahlsen max. 20 Personen, Friedhofskapelle Lössel max. 12 Personen.

Das Betreten der Kapellen ist nur mit Mund-/Nasenschutz und nach vorheriger Händedesinfektion gestattet. Entsprechende Desinfektionsmittelspender stehen an den Eingängen bereit. Die Teilnehmer tragen sich nach dem Betreten in eine ausgelegte Liste ein und gehen dann zum Sitzplatz. Es liegen keine Gesangbücher aus und es darf nicht gesungen werden.

Trauungen / Standesamt

Es dürfen jetzt 10 Personen an der Trauung teilnehmen (das Brautpaar, jeweils ein Trauzeuge, die Eltern des Brautpaares und der Standesbeamte sowie ein Fotograf).

Die Stadt Iserlohn weist abschließend darauf hin, dass Geimpfte und Genesene laut Bundesinfektionsschutzgesetz negativ Getesteten gleichgestellt sind.

Autor:

Stephan Faber aus Iserlohn

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