Dokumentation zu Nötigungsdelikten (§ 240 StGB) in der Zeitarbeit

Für eine Dokumentation zur Sanktionspraxis der Jobcenter in Verbindung mit unseriösen Zeitarbeitsfirmen suche ich Betroffene aus dem Märkischen Kreis, die mir Ihre Erfahrungen mitteilen möchten.

Aus diversen Schilderungen weiß ich, dass aufgrund von Rückmeldungen von Zeitarbeitsfirmen eine Vielzahl von Sanktionen ausgesprochen wurde. Teilweise wird wahrheitswidrig behauptet, die Betroffenen hätten sich gar nicht erst beworben oder auch Betroffene hätten eine Arbeitsaufnahme verweigert. Und es ist mehr als einmal vorgekommen, dass Zeitarbeitsfirmen Erwerbslosen sogar offen mit Sanktionen gedroht hätten.

Andere schwarze Schafe in der Zeitarbeitsbranche belasten, solche zur „Zwangsarbeit“ Eingelieferte durch belastende Kündigungen oder Beschwerden an die Jobcentermitarbeiter. Diese können dann Sperrzeiten verhängen.

Was viele Leistungsberechtigte nicht wissen, ist die Tatsache, dass Sie im Rahmen des Sozialdatenschutzes und der Akteneinsicht einen Anspruch darauf haben, die Rückmeldungen der Zeitarbeitsfirmen in Kopie zu erhalten. Solche Rückmeldungen erfolgen teilweise per Mail, per Fax, aber auch telefonisch. Im letzteren Fall sind die Jobcentermitarbeiter angehalten Gesprächsprotokolle zu erstellen.

Wer Lust hat mir seine persönlichen Erfahrungen zu schreiben oder auch im Interview zu berichten kann mich gern unter aufrechtev@gmx.de anschreiben.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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