Roland Schäfer: "Für mehr Sicherheit im Land"

Dr. Gerd Landsberg (v.l.), DStGB-Hauptgeschäftsführer und Roland Schäfer (r.), Bürgermeister der Stadt Bergkamen und DStGB-Präsident bei der Bilanzpressekonferenz des DStGB am 2. Januar 2017 in der Berliner Bundespressekonferenz. Foto: Metodi Popow
  • Dr. Gerd Landsberg (v.l.), DStGB-Hauptgeschäftsführer und Roland Schäfer (r.), Bürgermeister der Stadt Bergkamen und DStGB-Präsident bei der Bilanzpressekonferenz des DStGB am 2. Januar 2017 in der Berliner Bundespressekonferenz. Foto: Metodi Popow
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In Anbetracht des Anschlages in Berlin, aber auch durch die steigende Alltagskriminalität sind immer mehr Menschen verunsichert und beginnen zu zweifeln, ob der Staat noch die nötige Sicherheit bieten kann. „Ein wehrhafter Rechtsstaat muss diesen Entwicklungen mit aller Kraft entgegentreten und ein deutliches Zeichen setzen, um den Bürgern ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln“, forderte daher DStGB-Präsident Roland Schäfer anlässlich der Bilanzpressekonferenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes.

Hasskriminalität und Straftaten, die sich gegen politische Einstellungen, Nationalitäten, Hautfarben oder Religionen richten, sind in den vergangenen Jahren angestiegen, ganz besonders Wohnungs- und Geschäftseinbrüche. Laut Statistik gibt es in Deutschland alle 3,1 Minuten einen Einbruch oder einen Einbruchsversuch. Die Aufklärungsquote hingegen ist laut Polizeiangaben in den letzten zehn Jahren von 19,6 auf 15,2 Prozent gesunken.

Für eine hohe Lebensqualität in Städten und Gemeinden ist Sicherheit einer der wichtigsten Voraussetzungen und gleichzeitg auch ein wichtiger Standortfaktor. „Bund und Länder haben inzwischen Vorschläge des DStGB aufgriffen und Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Sicherheit eingeleitet. Dies betrifft den Ausbau der Personalkapazitäten bei der Polizei und Justiz, Präventionsstrategien gegen Radikalisierungen sowie den Kampf gegen die Internet- und Computerkriminalität. Das reicht aber nicht aus“, betont Schäfer.

Dabei sind auch weitere Maßnahmen notwendig:

Die Videoüberwachung muss an öffentlichen Plätzen, an Bahnhöfen sowie im Öffentlichen Personennahverkehr ausgebaut werden, denn diese dient der Kriminalprävention, der erfolgreichen Strafverfolgung sowie der Steigerung des Sicherheitsgefühls. Aus Sicht des DStGB müssen datenschutzrechtliche Hürden auf Bundes- und Landesebene dringend abgebaut werden. Deshalb auch der Aufruf, die Löschfristen von aufgezeichneten Bildern von einer 24- oder 48-Stundenfrist auf eine mindestens zweimonatige Frist festzulegen.

Außerdem muss es ausreichende Ermittlungen zur Bekämpfung der Wohnungs- und Geschäftseinbrüche geben. Zur Bekämpfung der Bandenkriminalität müssen die Sicherheitsbehörden der Länder stärker kooperieren, sowie die Telekommunikationsüberwachung und die Verkehrsdatenüberwachung ermöglicht werden. Der Informationsaustausch muss grenzüberschreitend zwischen den Behörden aller Ebenen (EU, Bund, Länder, Kommunen) ebenfalls verbessert werden.

Staatsanwaltschaft und Gerichte sind gefordert, die Taten mit der notwendigen Konsequenz zu verfolgen und abzuurteilen. Durch eine Verschärfung des Strafrahmens für Wohnungseinbrüche und eine Änderung der Strafprozessordnung muss die Justiz die entsprechenden Handlungs- und Eingriffsbefugnisse erhalten.

Gewaltaufrufe, Beleidigungen und Drohungen gegenüber Mandats- und Amtsträgern aber auch gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Es droht eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit öffentlicher Ämter, wenn ihre Träger solchen Angriffen schutzlos gegenüberstehen. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss ein deutliches Zeichen setzen. Der DStGB setzt sich seit langem für einen Aktionsplan von Bund und Ländern gegen Hasskriminalität ein. Dieser muss endlich umgesetzt werden. So muss der geltende Stalking-Paragraf des § 238 Strafgesetzbuch um den neuen Straftatbestand des „Politiker-Stalkings“ ergänzt werden. Die Verschärfung des Strafrechts nützt wenig, wenn die Täter nicht ermittelt und Staatsanwaltschaften und Justiz diese nicht konsequent verfolgen und aburteilen können. Der DStGB unterstützt deshalb den Vorstoß des Landes Nordrhein-Westfalen, im StGB eine dem Gemeinwohl feindliche Haltung als strafschärfenden Umstand zu werten, um so Polizeibeamte, Rettungskräfte, Feuerwehrleute aber auch Mitarbeiter in der öffentlichen Verwaltung besser zu schützen.

Auch die sozialen Netzwerkbetreiber sollten – etwa durch eine Änderung des Telemediengesetzes - dazu verpflichtet werden, die Daten straffälliger Personen bei Ermittlungsverfahren an die Polizei und die Justiz weiterzugeben. Absprachen, dass auf freiwilliger Basis Einträge dieser Inhalte gelöscht werden, reichen nicht aus.

Radikalisierungstendenzen innerhalb der Gesellschaft müssen gezielter bekämpft werden. Notwendig ist der Aufbau von lokalen Präventionszentren, in denen gemeinsam mit den Kommunen mögliche Radikalisierungstendenzen analysiert, Gegenstrategien entwickelt und in einem bundesweiten Netzwerk zusammengearbeitet wird. Auch muss hier der notwendige Informationsfluss der Behörden untereinander sichergestellt werden. Zugleich sollten die Zentren als Plattform für den Austausch unter den gesellschaftlichen Gruppen, wie z.B. Schulen, Jugend- und Sozialarbeit, Polizei, Religionsgemeinschaften aber auch Psychologen dienen und als Anlaufstelle für Eltern, Bürger, Lehrer oder Arbeitgeber, wenn diese Radikalisierungstendenzen beobachten. Hierbei wäre es angemessen, das Projekt mit einem Präventionsgesetz gegen Radikalisierung zu verbinden. Dort sollten die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen dauerhaft gesichert werden.

Außerdem muss die bereits beschlossene zentrale Stelle im Sicherheitsbereich zur Entschlüsselung der Internetkommunikation angesichts der zunehmender Cyber- und Hackerangriffe schnell aufgebaut werden. Die Internet- und Computerkriminalität muss durch besser geschulte Fachkräfte bekämpft, die bereits bestehenden Aktivitäten in den Landeskriminalämtern und im Bundeskriminalamt miteinander vernetzt und zusammengeführt werden. Dabei muss der Schutz kritischer Infrastrukturen oberste Priorität haben. Das Bundesamt für Informationstechnik muss als Ansprechpartner auch den Kommunen zur Verfügung stehen.

Autor:

Carolin Plachetka aus Bochum

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