Notizen aus der Provinz: "Stück Scheiße" keine Beleidigung
,,Stück Scheiße" keine Beleidigung

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Tja, liebe Leser,  so sieht es  das  Berliner Landgericht.
Link:"Stück Scheiße" keine Beleidigung.

Ob man die Person, die klagte,  mag oder nicht, wo sind da noch Grenzen.
Da marschieren Politiker einer "demokratisch" gewählten Partei mit RECHTSRADIKALEN an ihrer Seite
nichts geschieht. Da werden Politiker/in auf das ÜBELSTE beleidigt:
Stück Scheiße" keine Beleidigung.
Laut einem Beschluss des Landgerichts Berlin, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, stellen entsprechende Kommentare "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar.

Die Krönung:
Einen Polizisten/in ,,Bulle" zu nennen, ist laut Gericht KEINE Beleidigung, ABER  ,, Clown"  doch.
Wobei  die  Clowns dieser Welt es wohl anders sehen:
Zitat:"Ein Clown [kla͜un, auch: kloːn] ist ein Artist, dessen primäre Kunst es ist, Menschen zum Lachen zu bringen."

Zur Erinnerung:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

In diesem Sinne
schönes Wochenende
Euer KB

Autor:

Rolf Lepke aus Kamen

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