Änderung des Pfändungsschutzes

Foto: Martyna

AWO Schuldnerberatung macht auf Fristen aufmerksam.

Ist ihr Girokonto aktuell mit einer Pfändung belastet, gibt es Pfändungsschutz für das Konto ab 1. Januar 2012 nur noch mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Darauf macht die AWO Schuldnerberatung aufmerksam.
Konnten bislang Sozial­leistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Rente - trotz bestehender Pfändung - innerhalb von 14 Tagen abgehoben bzw. über diese verfügt werden, funktioniert dies ab dem 1. Januar 2012 nicht mehr.
Auch wenn das Girokonto durch einen Beschluss des Vollstreckungsgerichts bis zu einer bestimmten Höhe vor einer Pfändung geschützt ist (zum Beispiel bei Arbeitseinkommen), gelten diese Beschlüsse über den 31. Dezember 2011 hinaus nicht fort und es wird auch in diesen Fällen Vollstreckungsschutz ab dem 1. Januar 2012 ausschließlich auf dem P-Konto gewährt.
Für Girokonten wird es ab dem 1. Januar 2012 damit keinen besonderen Schutz mehr geben. Das bedeutet, dass bei vorliegenden Kontopfändungen sämtliche Zahlungseingänge gepfändet werden, wenn nicht ein P-Konto errichtet wurde. Daher sollte der Kontoinhaber rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 - spätestens bis zum 27. Dezember 2011 - das bestehende Girokonto in ein P-Konto umwandeln, um auch nach dem 31. Dezember 2011 Schutz vor der Pfändung des Kontos zu haben.
Mit dem neuen P-Konto besteht bei einer Pfändung automatisch ein Basispfändungsschutz von derzeit 1.028,89 Euro je Kalendermonat. Dieser kann bei Bedarf erhöht werden. So sind Freibeträge für Unterhaltsberechtigte (sofern Unterhalt tatsächlich gewährt wird) und Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft – erste Person derzeit 387,22 Euro, jede weitere Person derzeit 215,73 Euro bis maximal fünf Personen – bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung ebenfalls von einer Pfändung nicht erfasst. Die Bescheinigung können Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkassen, geeignete Personen (zum Beispiel Rechtsanwalt) oder anerkannte Schuldnerberatungsstellen ausstellen. Zur Ausstellung einer Bescheinigung sollten Nachweise über die freizustellenden Beträge und das Konto mitgebracht werden. Allen Bürgern im Kreis Unna stellt die AWO Schuldnerberatung in Kamen an der Unnaer Straße 29 a ohne Voranmeldung während der Sprechzeit von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 12 Uhr die entsprechende P-Konto-Bescheinigung noch 2011 aus.

Autor:

Kornelia Martyna aus Kamen

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