Landesweite Fahndungs- und Kontrolltage: Vorläufige Ergebnisse der Kontrollen im Kreis Unna

In dem Schwerpunkteinsatz hatte die Polizei mobile und stationäre Verkehrskontrollen mit zivilen und uniformierten Beamten in den Städten des Kreises und an den Zufahrstraßen durchgeführt. Foto: Archiv
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Die Polizei Unna hat sich am Donnerstag, den 19. Oktober mit mobilen und stationären Kontrollen an den länderübergreifenden Fahndungs- und Kontrolltagen beteiligt.

Kreis Unna. Ziel des Einsatzes war die Bekämpfung der Eigentumskriminalität, insbesondere auch begangen durch überregional agierende Täter und von Hauptunfallursachen.

In dem Schwerpunkteinsatz hatte die Polizei zwischen 8 und 16 Uhr mobile und stationäre Verkehrskontrollen mit zivilen und uniformierten Beamten in den Städten des Kreises und an den Zufahrstraßen durchgeführt. Diese Kontrollen wurden eng mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Eigentumskriminalität verknüpft.

An einer Kontrollstelle an der B 1, Höhe Ölpfad wurden 43 Geschwindigkeitsverstöße festgestellt, wobei bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h der schnellste Fahrer mit 104 km/ h gemessen wurde. 4 Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt, weil ihre Fahrzeuge technische Mängel aufwiesen oder die Ladung nicht richtig gesichert war.

An zwei Stellen in Schwerte wurden über 200 Fahrzeuge überprüft. Hier mussten 2 Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge stehen lassen, da sie nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hatte. Gegen sie wurde eine Strafanzeige gefertigt. Eine weitere Anzeige wurde wegen Kennzeichenmissbrauch gefertigt. 2 Fahrern musste eine Blutprobe entnommen werden. Bei ihnen verlief ein Drogenvortest positiv. Bei weiteren 3 Fahrzeugen war die Betriebserlaubnis erloschen. Hier wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.

An der B 54 in Werne wurden durch die Einsatzkräfte ebenfalls über 200 Fahrzeuge überprüft. Bei gleichzeitigen Geschwindigkeitskontrollen wurden 27 Verwarngelder erhoben und 2 Anzeigen gefertigt. Zwei Radfahrer erwartet nun eine Anzeige wegen Nutzung des Mobiltelefons während des Radelns. Das Bußgeld für diesen Verstoß liegt mittlerweile bei 55 EUR.

Autor:

Carolin Plachetka aus Bochum

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