Erfolg für Verein für Sozialberatung - Mietrichtwerte für Hartz IV werden im Kreis Kleve erhöht

Der Kreis Kleve geht endlich auf Forderungen der Selbsthilfe e.V. ein, die Mietrichtwerte für Hartz-IV-Bezieher zu erhöhen. Nach juristischem und öffentlichen Druck passt der Kreis nun seine internen Verwaltungsrichtlinien an. Betroffene können auf 35 bis 45 Euro mehr im Monat hoffen.

„Nach Jahren hat der Kreis Kleve in seinen Richtlinien endlich umgesetzt, dass bei der Ermittlung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung von der Brutto-Kaltmiete auszugehen ist, “ schreibt der Vereinsvorstand in einer Pressemitteilung. Eine Erhöhung wurde schon vorher vom höchsten Sozialgericht so entschieden und wurde von der Selbsthilfe für den Kreis Kleve nachdrücklich eingefordert. Das bedeutet, dass eine höhere Grundmiete mit günstigeren Betriebskosten verrechnet werden kann und umgekehrt. Dies bringt Vorteile für die Hilfebezieher, da eine größere Flexibilität möglich ist.

Der Verein geht nun davon aus, dass alle seit 2010 ganz oder teilweise abgelehnten Anträge auf Übernahme von Betriebs- und Heizkostennachzahlungen von Amtswegen aufzugreifen und rückwirkend zu korrigieren sind..

In seiner Entscheidung vom 16.05.2012 hatte das höchste Sozialgericht (BSG B 4 AS 109/11 R) entschieden, dass Haushalten im Rahmen von HARTZ IV in NRW 5 qm zusätzlich zusteht. Das hat für alle Auswirkungen, deren Miete, Betriebskosten, Heizkosten oder Jahresendabrechnungen seit dem 01.01.2011 nicht vollständig anerkannt worden sind.

Die Mietrichtwerttabelle gibt an, wie hoch angemessene Mieten, Betriebskosten und Heizkosten für HARTZ IV in den 16 kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Kreises Kleve sind. Dabei sind seit 2010 um 5 qm zu niedrige Wohnungsgrößen berücksichtigt worden. Hierauf hat die SELBSTHIFE – Verein für Sozialberatung – in einer Vielzahl von Fällen hingewiesen, wenn es um Umzugsaufforderungen, Übernahme von Jahresendabrechnungen oder Regelleistungskürzungen aufgrund „unangemessenen“ Kosten von Unterkunft und Heizung ging und in Auseinandersetzungen vor dem Sozialgericht Duisburg immer Recht behalten.

Ebenfalls ist der Kreis Kleve den langjährigen Forderungen der Selbsthilfe nachgekommen, Alleinerziehenden mit Kindern von über 6 Jahren, Rollstuhlfahrern, Blinden sowie jungen Ehepaaren 15 qm Wohnraum zusätzlich zuzugestehen. Dies ist aufgrund der Wohnraumnutzungsbestimmungen des Landes NRW so vorgesehen.

Gekürzt hat der Kreis Kleve allerdings bei der Bestimmung der angemessenen qm-Miete. Hier wird nicht mehr von allen 6 Baualtersklassen des Mietspiegels ausgegangen, sondern die Baualtersklasse ab 2010 wird nicht berücksichtigt. Die Selbsthilfe ist der Meinung, dass alle Baujahre berücksichtigt werden müssen. Schließlich werden außergewöhnlich viele Neubauwohnungen dem Wohnungsmarkt zugänglich. Wenn deren Anmietung für Hartz IV-Bezieher ausgeschlossen ist (und nur für Studenten vorgesehen ist), werden Hartz IV Bezieher bei der Wohnungssuche künftig leer ausgehen. Dabei ist der Kreis Kleve landesweit Spitzenreiter bei der Erstellung neuer Wohnungen.

Selbsthilfe e.V. - Verein für Sozialberatung
Der Vorstand

www.kleve-sozial.de

Autor:

Thomas Velten aus Kleve

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