Besserstellung bei HARTZ IV - Beratungsverein Selbsthilfe e.V. rechnet nach Urteil des Bundessozialgerichts mit 35 bis 45 € mehr

Der Verein für Sozialberatung „Selbsthilfe e.V.“ rät Hartz-IV-Beziehern, ihre Bescheide überprüfen lassen. Anlass ist ein aktuelles Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts zu der Angemessenheit von Unterkunftskosten. Vorstandsmitglied Herbert Looschelders rechnet mit 35 bis 45 Euro mehr für den Betroffenen.

35 bis 45 Euro mehr? Das ist für manchen nur eine Disconacht, für einen Sozialhilfeempfänger oder „Harzer“ aber viel Geld. Dann nämlich, wenn man mit 374 ,00 Euro Regelsatz im Monat auskommen muss.

„Es gibt jetzt eine einschneidende Verbesserung für Hartz-IV-Bezieher in NRW, die jeder Betroffene wissen sollte,“ teilt Herbert Looschelders vom Sozialberatungsverein „Selbsthilfe e.V.“ aus Kleve mit. Diese betreffen die Unterstützung des Amts bei den Mieten. Das kann möglicherweise bares Geld bedeuten, und zwar überall dort, wo bislang Miete, Nebenkosten oder Jahresendabrechnungen nicht in voller Höhe anerkannt worden sind. Die Ämter beurteilen die Angemessenheit von Mieten nach vorbestimmten Wohnungsgrößen, unabhängig davon, wie groß die Wohnung wirklich ist. Für einen Single wurde für den Mietrichtwert bisher von 45 qm, und für jede weitere in Bedarfsgemeinschaft lebende Person 15 qm zusätzlich, ausgegangen. Wer eine zu teure Wohnung hat, bekommt also möglicherweise nur anteilige Kosten.

"In ihrer Entscheidung vom 16.05.2012 (B 4 AS 109/11 R) hat das Bundessozialgericht festgelegt, dass für die Wohnraumgrößen bei ALG II (SGB II) und Sozialhilfe (SGB XII) in NRW die Wohnraumutzungsbestimmungen des Wohnungsbindungsgesetzes anzuwenden sind,“ referiert Heinz Gräbing, Berater der Selbsthilfe, die wichtige Botschaft des Urteils. Das bedeutet konkret, dass bei der Angemessenheitsprüfung pro Haushalt 5 qm mehr zu berücksichtigen sind als bisher.

Im Kreis Kleve hat dies beispielsweise ein Plus bei den sogenannten „angemessenen Betriebskosten“ von 9,70 € monatlich zur Folge. Das Plus bei der angemessenen Grundmiete beträgt beispielsweise für einen Singlehaushalt in Kleve plus 44,15 €, in Geldern plus 40,60 €, für einen 2-Personenhaushalt in Kleve plus 44,95 € und in Geldern plus 42,95. Alle, deren tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung bislang nicht in tatsächlicher Höhe übernommen worden sind, oder deren Heiz- und Nebenkostenabrechnungen nicht oder nicht voll übernommen worden sind, sollten Ihre Bescheide überprüfen lassen. Die Überprüfung ist rückwirkend für den Zeitraum ab 01.01.2011 möglich.

Der Kreis Kleve hat in seiner Richtwertermittlung die Baualtersklassen ab 2010 außen vor gelassen. „Das dürfte rechtswidrig sein,“ so Herbert Looschelders. „Gerade im Nordkreis Kleve sind wir landesweit Spitzenreiter im Erstellen neuer Wohnungen. Wenn nun Bedürftigen neuer Wohnraum nicht zugänglich ist, werden diese überhaupt keine Wohnungen mehr finden können.“

Die Selbsthilfe e.V. - Verein für Sozialberatung - bietet Sozialtreffs bzw. Sozialberatungen an in Kleve, Geldern, Kevelaer, Emmerich, Goch, Rees und Kranenburg.

Infos gibt es unter 02821-69808 (Anrufbeantworter) oder bei Heinz Gräbing unter 0157-78221810.

Im Netz: www.kleve-sozial.de

Autor:

Thomas Velten aus Kleve

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