Stadt und Kreis arbeiten an Fördertöpfen
Doppelte Förderpakete für steckerfertige Balkonkraftwerke

Mit Blick auf steckerfertige PV-Anlagen überschlagen sich derweil in Langenfeld und dem Kreis Mettmann die Ereignisse. Gute Nachrichten für alle, die zur Energiewende einen Beitrag leisten und langfristig sogar Stromkosten senken wollen:

Langenfelds Bürgermeister Frank Schneider kündigte im Mai diesen Jahres eine städtische Förderung für besagte Kraftwerke an. Allmählich soll es konkret werden. Startschuss der Förderung soll auf jeden Fall noch dieses Jahr sein. Seitens der Bürgergemeinschaft Langenfeld wurde in die gestrige Ratssitzung ein Antrag eingebracht, der ebenfalls eine städtische Förderung von Balkonkraftwerken vorsieht. Nach eigenem gestrigem Bekunden will die BGL von des Bürgermeisters Förderplänen bislang nichts gewusst haben - soll aber auch nicht weiter schaden, denn sollte der auf die kommende Sitzung des Ausschusses "Planung, Umwelt und Klima"  am 1. September übergebene Antrag in dieser oder abgewandelter Form eine Mehrheit finden, dürfen Langenfelder:innen, die sich eine solche Anlagen kaufen, über eine Subvention in Höhe von 250 EUR bei einer gewöhnlichen Anlage und 500 EUR bei einer batteriegestützten Anlage freuen.

Kreis Mettmann startet schon bald eigenen Stecker-PV-Fördertopf
Auch der Kreis Mettmann lässt sich nicht lumpen und fasste bereits am 20.06.2022 einen einstimmigen Beschluss (PDF-Datei zum Beschluss) zur Bereitstellung eines eigenen Fördertopfes für Balkonkraftwerke. Einzig die AfD zog es vor, sich bei den Abstimmungen zu enthalten, wie aus den Beratungsergebnissen (PDF-Datei zu den Beratungsergebnissen) der jeweiligen Sitzungen zu entnehmen ist.

Frank Schneider sowie der städtische Kämmerer Thomas Küppers gaben in der gestrigen Ratssitzung zu verstehen, daß sich aufgrund des aus Sicht der Stadtverwaltung "überraschend" aufgetauchten Fördertopfes aus Mettmann der eigene Fördertopf erst einmal verschieben wird - man wolle eine Doppelförderung vermeiden. Kämmerer Küppers wies darauf hin, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt seitens der Kreisverwaltung leider noch keine Aussage über den Veröffentlichungstermin der Förderrichtlinie getroffen wurde - was in der Folge die städtischen Planungen mit Blick auf den eigenen Fördertopf praktisch in eine Wartestellung zwingt. Dem ist objektiv zuzustimmen.

Städtische Erwägungen einerseits nachvollziehbar, andererseits wahrscheinlich unnötig
Auf den ersten Blick scheint des Kämmerers und des Bürgermeisters Anmerkung zur Doppelförderung durchaus schlüssig. Aus gut informierter Quelle weiß ich zu berichten, daß die Förderung des Kreises Kreises jedoch noch im August an den Start gehen "soll" - also noch bevor die Beratungen im Langenfelder Ausschuss "Planung, Umwelt und Klima" zur städtischen Förderung überhaupt beginnen. Die Betonung liegt hierbei auf dem Wort "soll". Eine Garantie gibt es freilich nicht.

Zwar ist die konkrete Förderrichtlinie des Kreises zurzeit noch in der finalen Feinabstimmung. Daß sich an der Förderhöhe von 50.000 EUR in 2022 jedoch noch etwas ändert, ist als eher unwahrscheinlich zu bewerten.

Was folgt aus dem bisher Bekannten?
Der Kreis Mettmann zählt etwa 485.000 Einwohner:innen. Sollte die Förderung des Kreises bei 50.000 EUR bestehen bleiben und sollte für ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt maximaler Einspeiseleistung die Förderhöhe von 400 EUR bestehen bleiben, so würde der Kreis in 2022 bloß 125 Anlagen fördern können bevor der Topf aufgebracht wäre. Bei 485.000 Einwohner:innen sind 125 geförderte Anlagen keine große Menge. Es ist folglich anzunehmen, daß der Fördertopf des Kreises in Windeseile aufgebraucht sein wird. Diese Prognose lässt sich auch mit der Beliebtheit entsprechender Anlagen in 2022 unterfüttern: Im laufenden Jahr wurden laut Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur 16 solcher Anlagen in Langenfeld in Betrieb genommen, Düsseldorf zählt 31 - und das wohlgemerkt ohne jedwede Förderung. Bereits die Bekanntmachung entsprechender Fördertöpfe dürfte das Interesse an Balkonkraftwerken sowie handfeste Kaufentscheidungen zusätzlich stimulieren.

Mit anderen Worten: Bürgermeister Schneider und Kämmerer Küppers tun zwar Gut daran, ein Auge auf das Problem der etwaigen Doppelförderung zu werfen, aber nüchtern betrachtet dürfte dieser Fall wohl ohnehin nicht eintreten.

Den Teilnehmer:innen des Langenfelder Ausschusses "Planung, Umwelt und Klima" darf daher nahegelegt werden, sich am 1. September mit einigem Elan an die Beratungen zum Langenfelder Fördertopf zu machen und sich bei der Bemessung der Größe des Fördertopfes an den obig genannten Zahlen zu orientieren. Nachfolgend ein Rechenbeispiel:

Gemäß Antrag der BGL soll die Stadt die Anschaffung eines Balkonkraftwerks ohne Batteriespeicher mit 250 EUR fördern. 2021 wurden 16 solcher Anlagen in Langenfeld in Betrieb genommen. Vom Januar bis zum 1. August 2022 waren es weitere 16 - steigende Tendenz also. Angenommen man würde nun einen städtischen Fördertopf einrichten, der 100 Balkonkraftwerke mit jeweils 250 EUR umfasst, so ergäbe das für die Stadt einen Finanzierungsbedarf in Höhe von bloß 25.000 EUR. Ein echtes Schnäppchen wenn man sich die Größenordnungen sonstiger städtischer Aufwendungen vor Augen hält. Und die waren in Vergangenheit längst nicht alle so sinnvoll wie eine Maßnahme, die gut fürs Klima und das Gelingen der Energiewende ist.

Mehr zum Thema: Wo steht Langenfeld beim Ausbau der Photovoltaik?

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Autor:

Peter Piksa aus Langenfeld (Rheinland)

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