Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke
Anmeldefrist endet am 31. Januar

Gebäudeeigentümer müssen ihre Photovoltaikanlage oder Mini-Blockheizkraftwerke anmelden. | Foto: Zukunft Altbau
  • Gebäudeeigentümer müssen ihre Photovoltaikanlage oder Mini-Blockheizkraftwerke anmelden.
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  • hochgeladen von Claudia Jung

Wer als Gebäudeeigentümer eine Photovoltaikanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk betreibt, muss diese in das zentrale Marktstammdatenregister eintragen. Für ältere Anlagen läuft nun die Übergangsfrist dafür ab: Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen bis zum 31. Januar in das Register eingetragen sein. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin.

Ohne diese Anmeldung riskieren die Anlageneigentümer ihre Einspeisevergütung. "Der Eintrag ist unkompliziert und dauert rund 20 bis 30 Minuten", sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. "Nur wenige Angaben sind erforderlich. Die Regelung gilt auch für Solarstromspeicher."
Alle stromerzeugenden Anlagen müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Der Eintrag ist für neue Anlagen schon seit Februar 2019 verpflichtend und muss einen Monat nach Inbetriebnahme erfolgen. Das für die Registrierung erstellte Webportal der Bundesnetzagentur löst bei den älteren Anlagen vorherige Anmeldeformalitäten ab. Anlagenbetreiber, die ihre Anlagen schon im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen die Anlagen noch einmal im Marktstammdatenregister registrieren. Eine Datenübernahme durch die Meldestelle erfolgt nicht. Auch Ü20-Anlagen, die seit diesem Jahr weiter eine EEG-Einspeisevergütung erhalten, müssen angemeldet werden.

Ende der zweijährigen Frist

Da die Übergangsfrist für ältere Anlagen zwei Jahre beträgt, besteht die Gefahr, dass viele Gebäudeeigentümer die Nachregistrierungspflicht inzwischen wieder vergessen haben. Einigen Eigentümern war sie auch gänzlich unbekannt. Wer bereits eine Aufforderung vom Netzbetreiber erhalten hat, muss dieser nun rasch nachkommen. Wer keinen Brief bekommen hat, sollte prüfen, ob eine Anmeldung im Marktstammdatenregister bereits erfolgt ist. Liegt bis zum 31. Januar kein Eintrag vor, darf der Netzbetreiber den Geldhahn für den in das Stromnetz eingespeisten Strom zudrehen. Sobald der Anlagenbetreiber die Registrierung nachholt, fließen die Vergütungen inklusive der einbehaltenen Beträge wieder. "Die Einspeisevergütung ist ein wichtiger Bestandteil zur Refinanzierung der Investition", sagt Florian Anders, BHKW-Experte vom Kompetenzzentrum Wärmewende der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Im Marktstammdatenregister können Nutzer alte Anlagen nachregistrieren und neue eintragen. Man benötigt nur die Unterlagen mit den technischen Daten der Anlage. „Wer den Eintrag nicht selbst machen will oder kann, darf bevollmächtigte Personen, Installateure, Dienstleister oder Personen aus der Familie beauftragen“, so Frank Hettler von Zukunft Altbau. Wer über mehrere Anlagen verfügt, muss für jede eine eigene Registrierung machen. Beachten sollte man, dass aufgrund der ablaufenden Übergangsfrist es derzeit zu vermehrten Nachfragen kommt. Daher kann es zu einer verzögerten Bearbeitung der Anträge kommen.

  • Weitere Infos zu Fragen rund um die energetische Sanierung gibt es auch kostenfrei am Beratungstelefon von Zukunft Altbau montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter Tel. 08000/123333 oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.
  • Die Anmeldung erfolgt unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR.
  • Für die Registrierung benötigt man nur die Unterlagen mit den technischen Daten der Anlage. Die nötigen Informationen dazu finden sich alle im Kaufvertrag der Anlage sowie den Anmeldepapieren an die Bundesnetzagentur und den lokalen Netzbetreiber.
  • Aktuelle Infos gibt es auch unter www.zukunftaltbau.de oder www.facebook.com/ZukunftAltbau. Weitere Infos und Anmeldung: Gebäudeeigentümer müssen ihre Photovoltaikanlage oder Mini-Blockheizkraftwerke anmelden.
Autor:

Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

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