Marktstammdatenregister

Beiträge zum Thema Marktstammdatenregister

Wirtschaft
Die Stadtwerke Arnsberg erinnern, bis 31. Januar der Registrierungspflicht für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher nachzukommen. | Foto: DiBo

Arnsberg - Registrierungspflicht für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung und Batteriespeicher
Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke müssen bis Ende Januar gemeldet sein

Stadtwerke Arnsberg erinnern an Anmeldefrist Um die Einspeisevergütung zu erhalten und keine Bußgelder zu riskieren, bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Anmeldefrist bis 31. Januar Die Anmeldung der Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, soll bis zum 31. Januar erfolgen. Die Stadtwerke Arnsberg weisen darauf hin, dass die Registrierungspflicht für alle ortsfesten...

  • Arnsberg
  • 27.01.21
Ratgeber
Foto: Planet_fox/Pixabay

Ohne Anmeldung keine EEG-Vergütung
Solarstromanlagen bis Ende Januar bei Bundesnetzagentur anmelden!

Nur noch bis Ende Januar 2021 können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom. Zu diesem Schritt sind alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist. Dies gilt auch für alte...

  • Iserlohn
  • 18.01.21
Ratgeber
Alle Solaranlagen müssen in das Marktstammdatenregister eingetragen sein, sonst droht ein Bußgeld. Musterfoto: Archiv

Solarstromanlagen bis Ende Januar bei Bundesnetzagentur anmelden
Ohne Anmeldung keine EEG-Vergütung

Arnsberg.  Nur noch bis Ende Januar können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. „Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Carsten Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Arnsberg. Zu diesem Schritt seien alle Betreiber...

  • Arnsberg
  • 18.01.21
Ratgeber
Wer seine Solaranlage bis Ende Januar nicht anmeldet, der erhält keine EEG-Vergütung. Unter Umständen könnten sogar Bußgelder drohen. Foto: privat

Solarstromanlagen noch bis Ende Januar anmelden
EEG-Vergütung sichern

Nur noch bis Ende Januar können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. Sonst drohen unter Umständen Bußgeldstrafen. „Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Norbert Mohr, Energieberater der Verbraucherzentrale NRW in Gelsenkirchen. Zu diesem...

  • Gelsenkirchen
  • 18.01.21
Ratgeber
Geschäftsführer der Energieberatung  der Stadt Langenfeld, Jens Hecker. | Foto: Zur Verfügung gestellt von: Lisa Schwarz

Photovoltaik-Anlagen müssen bis 31. Januar 2021 in das Marktstammdatenregister eingetragen werden
Energieberatung der Stadt Langenfeld informiert zum Thema "Photovoltaik"

Photovoltaik-Anlagen müssen bis zum 31. Januar dieses Jahres in das Marktstammdatenregister eingetragen werden.", heißt es in der Pressemitteilung der städtischen Energieberatung Langenfeld. Die erste registrierte Photovoltaik-Anlage wurde 1994 in Langenfeld gebaut und hat eine Leistung von 1,4 Kilowatt-Peak (kWp). Erst im Jahr 1996 kam die zweite Anlage hinzu: diesmal schon mit 4,08 kWp. Seit dieser Zeit hat sich einiges in Langenfeld im Bereich der Photovoltaik entwickelt. Nicht zuletzt wegen...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 07.01.21
Ratgeber
Gebäudeeigentümer müssen ihre Photovoltaikanlage oder Mini-Blockheizkraftwerke anmelden. | Foto: Zukunft Altbau

Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke
Anmeldefrist endet am 31. Januar

Wer als Gebäudeeigentümer eine Photovoltaikanlage oder ein Mini-Blockheizkraftwerk betreibt, muss diese in das zentrale Marktstammdatenregister eintragen. Für ältere Anlagen läuft nun die Übergangsfrist dafür ab: Anlagen, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen bis zum 31. Januar in das Register eingetragen sein. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Ohne diese Anmeldung riskieren die Anlageneigentümer...

  • Langenfeld (Rheinland)
  • 04.01.21
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