Photovoltaik-Anlagen müssen bis 31. Januar 2021 in das Marktstammdatenregister eingetragen werden
Energieberatung der Stadt Langenfeld informiert zum Thema "Photovoltaik"

Geschäftsführer der Energieberatung  der Stadt Langenfeld, Jens Hecker. | Foto: Zur Verfügung gestellt von: Lisa Schwarz
  • Geschäftsführer der Energieberatung der Stadt Langenfeld, Jens Hecker.
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Photovoltaik-Anlagen müssen bis zum 31. Januar dieses Jahres in das Marktstammdatenregister eingetragen werden.", heißt es in der Pressemitteilung der städtischen Energieberatung Langenfeld.

Die erste registrierte Photovoltaik-Anlage wurde 1994 in Langenfeld gebaut und hat eine Leistung von 1,4 Kilowatt-Peak (kWp). Erst im Jahr 1996 kam die zweite Anlage hinzu: diesmal schon mit 4,08 kWp. Seit dieser Zeit hat sich einiges in Langenfeld im Bereich der Photovoltaik entwickelt. Nicht zuletzt wegen des 1.000 Dächer-Programms von Bürgermeister Frank Schneider konnte zum Jahreswechsel 2014/15 die 1.000 Solardächer-Marke (Strom & Wärmeerzeugung) geknackt werden.

Über 11 Millionen Kilowattstunden Strom

„Derzeit liefern fast 1.000 Photovoltaik-Anlagen in Langenfeld jährlich über 11 Millionen Kilowattstunden Strom. Damit werden über 5.500 Tonnen CO2 eingespart. In der Bilanz sind das über 3.200 versorgte Dreipersonenhaushalte“, freut sich Jens Hecker, Leiter der Energieberatung der Stadt Langenfeld.

Aber nicht nur in Langenfeld ist der Ausbau der Photovoltaik gut vorangegangen und so ist es nun umso wichtiger, dass die verantwortlichen Institutionen auf Bundes- und Landesebene über den Ausbaustand informiert sind. So kann beispielsweise die Einspeisevergütung an die installierte Leistung in Deutschland angepasst werden.

"Marktstammdatenregister"

Hierfür werden neben anderen Erneuerbare-Energie-Anlagen auch alle Photovoltaik-Anlagen sowie Solarstromspeicher in das sogenannte "Marktstammdatenregister" (MaStR) aufgenommen. Das Internetportal des MaStR startete am 1. Juni 2019 unter: https://www.marktstammdatenregister.de

Alle EEG-Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bis spätestens 31. Januar 2021 im MaStR registriert / eingetragen sein. Das betrifft auf dem Langenfelder Stadtgebiet über 700 Photovoltaik-Anlagen.

Registrierungspflicht

Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betreib genommen wurden, mussten binnen einen Monates nach Inbetriebnahme vom Betreiber registriert werden. Hierfür wurde eine Registrierungspflicht eingeführt. Wird eine Anlage nicht registriert, kann dies eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellen.

Wie die Registrierung funktioniert, wird auf der Homepage des Marktstammdatenregisters unter den Punkten FAQ und Hilfe erklärt. Telefonisch kann die Bundesnetzagentur als Betreiberin des MaStR unter 0228/14-33 33 erreicht werden.

Informationsvideo

Einen neuen Service für Photovoltaik-Interessierte bietet die Stadt Langenfeld mit einem Informationsvideo auf Ihrem YouTube-Kanal. In diesem Video werden die Nutzung des Solardachkatasters des Kreises sowie die Planung, der Bau und der Betrieb einer Photovoltaik-Anlage anhand eines Beispiels beschrieben und erklärt. Das Video kann unter dem Suchbegriff „Planung und Bau einer Photovoltaik-Anlage in Langenfeld“ bei YouTube auf dem offiziellen Kanal der Stadt gefunden werden.

Mehr Infos zum Thema Photovoltaik

Für alle Fragen zum Thema Photovoltaik, die nicht die Eintragung in das Marktstammdatenregister betreffen, kann die Energieberatung der Stadt Langenfeld unter Tel. 02173/794-5353 oder per E-Mail an: fee@langenfeld.de erreicht werden.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

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