Coronaschutzverordnung aktualisiert
Lockerungen bei Kontaktbeschränkungen und im Einzelhandel

Im Freien besteht nun keine Maskenpflicht mehr, jeder möge auf den Märkten für sich selbst entscheiden, heißt es. | Foto: Symbolfoto / LK-Archiv: Pixabay / Grafik Sikora
  • Im Freien besteht nun keine Maskenpflicht mehr, jeder möge auf den Märkten für sich selbst entscheiden, heißt es.
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Wie die Stadtverwaltung Langenberg mitteilt, wird das Einkaufen im Einzelhandel und auf dem Markt nun einfacher. Seit Samstag, 19. Februar, ist die aktualisierte Coronaschutzverordnung mit einigen Lockerungen der bisherigen Regelungen in Kraft.

Somit entfallen für Geimpfte und Genesene (2G) sämtliche Kontaktbeschränkungen. Ungeimpfte dürfen sich weiterhin nur mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushaltes treffen (Kinder bis einschließlich 13 Jahren werden nicht mitgezählt). Diese Begrenzung bleibt auch für Treffen von Geimpften mit Ungeimpften bestehen.

Einzelhandel in Langenfeld

Eine weitere Lockerung erfährt der Einzelhandel in Langenfeld. Ab Samstag fällt die bisherige 2G-Regel weg, so dass am Eingang keine stichprobenartigen Kontrollen zum Status geimpft oder genesen mehr vorgenommen werden müssen. Die Maskenpflicht in den Geschäften bleibt bestehen. Es wird dringend empfohlen, eine FFP2-Maske zu tragen. Keine Maskenpflicht gilt im Freien an Verkaufsständen und Warteschlangen, ab Dienstag also auch nicht mehr auf dem Langenfelder Wochenmarkt - in diesen engen Situationen bleiben die Masken aber im Sinne einer Eigenverantwortung empfohlen.

Körpernahe Dienstleistungen können wieder nach der Regel 3G (geimpft, genesen oder getestet) angeboten werden. Ungeimpfte oder nicht vollständig immunisierte Personen müssen eine FFP2-Maske tragen.

3G gilt nun auch für Bibliotheken und Fahrschul-Angebote

Auch gemeinsamer oder gleichzeitiger kontaktfreier Sport im Freien (z.B. Leichtathletik, Tennis oder Golf) ist wieder nach 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Beim gemeinsamen Sport mit Ungeimpften aber nur unter Einhaltung der für diese geltenden Kontaktbeschränkungen, also maximal mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushaltes.

Bei der gemeinsamen und gleichzeitigen Ausübung von Kontaktsportarten im Freien gilt zunächst weiter 2G. Die 2G-Regel bleibt zudem für Freizeitangebote und kulturelle Angebote, Museen und Konzerte bestehen.

Für die Fitnessstudios und den gesamten Indoor-Sport bleibt es bei der bisherigen Regelung, d.h. auch genesene und geimpfte Sportler brauchen bei der gemeinsamen oder gleichzeitigen Ausübung einen tagesaktuellen Test (2G+), ausgenommen Personen mit Auffrischungsimpfungen und diesen Gleichgestellte.

Wer als genesen oder geimpft gilt, regelt nun die neue Anlage 2 zur CoronaSchVO. Diese ist u.a. auf der Internetseite der Stadt Langenfeld zu finden (www.langenfeld.de – Suchbegriff „Aktuelle Verordnungen“)

Für alle gastronomischen Angebote, wenn die Nutzung sich nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt, gilt ebenfalls weiterhin die 2G+ Regel.

In zwei weiteren Schritten sollen laut Ankündigung der Ministerpräsidentenkonferenz vom vergangenen Mittwoch dann im März weitere Lockerungen erfolgen.

Autor:

Harald Landgraf aus Dinslaken

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