Kontaktverbot und zusätzliche Verordungen in Langenfeld
Stadt untersagt Hamsterkäufe

Die Stadt Langenfeld verbietet Hamsterkäufe | Foto: SP/Pixabay
  • Die Stadt Langenfeld verbietet Hamsterkäufe
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Kontaktverbot in NRW - hier die Regelungen kurz zusammengefasst:

  • Kontakte auf ein Minimum reduzieren
  • Zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter Abstand halten
  • Familien, die unter einem Dach wohnen, können gemeinsam unterwegs sein – ansonsten ist es nur zu zweit erlaubt
  • Zu Arbeit gehen, wichtige Dinge erledigen und Sport treiben (vorherigen Punkt beachten) sind erlaubt
  • Gruppenfeiern drinnen und draußen sind nicht erlaubt
  • Gastronomiebetreibe müssen schließen – Essen zur Abholung möglich
  • Handel: Grundversorg an Lebensmitteln und die medizinische Versorgung ist gesichert
  • Auf Hygiene achten
  • In Betrieben: Auf Schutzmaßnahmen achten

Den original Wortlauf der Landesverordnung lesen hier www.lokalkompass.de/1333092

Zusätzliche Regelungen in Langenfeld

Langenfeld hat allerdings über die Landesverordnung hinaus gehende Regelungen auf den Weg gebracht:

  • Nur noch Abhol- und Lieferservice für den Einzelhandel, der nicht zu den versorgungswichtigen Branchen gehört.
  • Verbot des Eisverkaufs auch außer Haus

Weitere Details stehen in der Ordnungsbehördlichen Verfügung der Stadt Langenfeld im Internet unter folgender Adresse:
https://www.langenfeld.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=138&id=412811

Darüber hinaus wurde der Einzelhandel von der Stadtverwaltung aufgefordert, nur haushaltsübliche Warenmengen abzugeben, um Hamsterkäufe einzuschränken, sofern dies nicht bereits umgesetzt ist.

Autor:

Stefan Pollmanns aus Langenfeld (Rheinland)

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