Enttäuschendes Ergebnis bei Marktcheck zu Mehrweg
Viele Gastronomiebetriebe in Langenfeld halten sich nicht an die Vorgaben des Verpackungsgesetzes

Foto: Verbraucherzentrale NRW e.V.

Die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW in Langenfeld hat überprüft, wie es um die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht bei den örtlichen Gastronomiebetrieben bestellt ist. Dazu wurden im Juni 23 Restaurants, Imbisse, Bäckereien und Filialen in der Innenstadt besucht, die Takeaway-Essen und -Getränke anbieten. Ergebnis: Nur vier Betriebe setzen die Vorgaben des seit Januar 2023 gültigen Verpackungsgesetzes vollständig um und machen es Verbraucher:innen leicht, Mehrwegverpackungen zu nutzen.

Um die Flut an Einwegverpackungen aus Plastik zu verringern und die Umwelt zu schützen, gilt seit dem 1. Januar 2023 ein neues Gesetz, das Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen anzubieten. Ausgenommen von der Verpflichtung sind nur kleine Betriebe (maximal 80 Quadratmetern, maximal fünf Mitarbeiter). Auch sie müssen Speisen und Getränke jedoch in Mehrwegbehältnisse abfüllen, die die Kund:innen selbst mitbringen. Zum Gesetz gehört auch eine Informationspflicht, das heißt es muss deutlich sichtbare Hinweise auf eine mögliche Mehrwegnutzung geben.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Umsetzung auch sechs Monate nach Inkrafttreten der Regelungen nicht funktioniert“, sagt Umweltberaterin Laura Leuders. Von den 23 in Langenfeld besuchten Betrieben hatten vier ein eigenes Mehrwegsystem oder nutzten ein sogenanntes Poolsystem. Auch bei acht Läden und Filialen, die eindeutig größer als 80 Quadratmeter sind, war in Sachen Mehrweg kein Angebot und kein Hinweis zu finden. Hinweisschilder gab es lediglich in vier Läden und Filialen. Bei fast allen war das Abfüllen in eigene Behälter auf Nachfrage problemlos möglich. Lediglich bei zwei Betrieben war dies nicht möglich.

Langenfelder:innen, die Fragen zu dem neuen Mehrweg-Gebot oder zur Materialauswahl bei der eigenen Mehrwegbox haben, können sich unter 02173 8492501 und per Mail an langenfeld.umwelt@verbraucherzentrale.nrw an die Umweltberatung der Verbraucherzentrale in Langenfeld wenden.

Autor:

Laura Leuders, Verbraucherzentrale Langenfeld aus Langenfeld (Rheinland)

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