Polizei testete auf Drogen im Straßenverkehr

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Am gestrigen Donnerstagnachmittag führte der Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann zusammen mit den aus ganz NRW stammenden Teilnehmern eines polizeilichen Fortbildungslehrgangs "Drogen im Straßenverkehr" am polizeilichen Bildungszentrum Neuss die zweite gezielte Drogenkontrolle des Jahres 2017 im Kreis Mettmann durch. Die Kooperationskontrolle fand von 13 bis 16 Uhr in Langenfeld unmittelbar neben der Polizeiwache auf der innerstädtischen Solinger Straße statt.

Insgesamt wurden 49 Kraftfahrzeugführerinnen und -führer angehalten und hinsichtlich eines möglichen Drogenkonsums überprüft. Bei zwei weiblichen sowie fünf männlichen Verkehrsteilnehmern erhärteten dann konkrete Feststellungen den Verdacht des Drogenkonsums soweit, dass die Entnahme jeweils einer Blutprobe zum gerichtsverwertbaren Nachweis angeordnet werden musste.

Bei einem positiven Ergebnis der nun folgenden Blutuntersuchungen erwartet die Fahrzeugführer bei Ersttäterschaft ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer drohenden Geldbuße von 500 Euro, Punkten in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Im Wiederholungsfall und bei weiteren Fällen steigen die Bußgeldandrohungen auf 1.000 und 1.500 Euro, die Punkte-Eintragungen im Flensburger Zentralregister erhöhen sich ebenfalls.

In jedem Fall aber erhält die zuständige Straßenverkehrsbehörde immer unverzüglich Kenntnis von den Feststellungen und Untersuchungsergebnissen der Polizei, um dann in eigener Zuständigkeit über die grundsätzliche Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr zu entscheiden. Es kann dann auch ein dauerhafter Führerscheinentzug drohen. Dies hängt davon ab, wie lange ein Konsum zurückliegt und in welcher Konzentration konsumiert wurde. Zur Beweisführung kann die Behörde ein ärztliches Gutachten und / oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (abgekürzt: MPU) anordnen. Sagt das ärztliche Gutachten aus, dass ein chronischer Drogenkonsum vorliegt, wird der Führerschein mit Sicherheit entzogen. Grund dafür ist, dass dem Konsumenten nicht zugetraut wird, seinen Konsum und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen.

Dem 20-jährigen Fahrer eines BMW mit französischer Zulassung wurde die besondere Aufmerksamkeit der kontrollierenden Beamten gleich mehrfach zum Verhängnis. Nicht nur, weil er zunächst positiv auf den Konsum von Kokain getestet wurde. Die gesamte Kontrollsituation erregte auch weiteres Misstrauen der Beamten. Bei einer genaueren Untersuchung des Fahrzeugs wurden neben einer Brieftasche, die späteren Ermittlungen zufolge aus einem aktuellen Taschendiebstahl in Langenfeld stammte, unter anderem auch noch eine größere Anzahl neue, noch mit Verkaufsetiketten versehene Handtaschen im Kofferraum aufgefunden. Hier besteht der dringende Verdacht, dass es sich um Beute aus Ladendiebstählen handeln könnte. Der 20-Jährige aus Frankreich sowie eine 17-jährige Mitfahrerin aus Köln wurden vorläufig festgenommen und mit den sichergestellten Beweismitteln der Kriminalpolizei übergeben.

Der Aufmerksamkeit der an der Kontrollstelle eingesetzten Beamten entging weiterhin auch nicht, dass ein 28-jähriger Bielefelder beim Erkennen der Kontrollstelle noch schnell einen Fahrertausch mit seinem Mitfahrer vornahm. Im Gegensatz zu diesem verfügte er nämlich nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis zum Führen des BMW. Gegen den 28-Jährigen wurde ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet. Bei seinem Mitfahrer wird derzeit noch intensiv geprüft, ob er sich als Fahrzeugverantwortlicher ebenfalls strafbar gemacht hat.

Autor:

Claudia Brück aus Düsseldorf

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