Shisha-Bars überprüft

Einsatzkräfte von Polizei, Zoll (u.a. Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und Stadt Gelsenkirchen (Lebensmittelkontrolle, Gewerbeaufsicht, Kommunaler Ordnungsdienst, Verkehrsüberwachungsdienst, Vergnügungssteuer, Vollstreckungsaußendienst, Bauordnung sowie das Referat Umwelt) haben am Donnerstagabend, 16. Juli 2020, acht Shisha-Bars kontrolliert. Bei der Aktion im Zeichen der Ordnungspartnerschaft "Gemeinsam für Sicherheit und Ordnung" (GeOS) wurde die Einhaltung gesetzlicher Regelungen für den Betrieb von Shisha-Bars überprüft. 

Zwei Betriebe wurden unter anderem aufgrund von nicht vorhandenen CO-Meldern beziehungsweise mangelhafter CO-Meldeanlage, defekter Abluftanlagen sowie erheblicher baurechtlicher Verstöße versiegelt. Insgesamt wurden zwölf Raucher wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz verwarnt und sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Betreiber eingeleitet, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz, die Missachtung gewerberechtlicher Auflagen sowie Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung.

Die Lebensmittelüberwachung hat ein Verwarnungsgeld wegen des Verstoßes gegen die Hygienepflicht verhängt. Gebührenpflichtige Nachkontrollen erfolgen. Die Bauaufsicht stellte erhebliche bauordnungsrechtliche Mängel fest. Der Verkehrsüberwachungsdienst ahndete zwölf Parkverstöße im näheren Umkreis der Objekte. Die Polizei überprüfte anwesende Personen und stellte deren Personalien fest. Der Zoll hat in mehreren Betrieben Tabak beschlagnahmt (insgesamt 120 Dosen). Entsprechende Strafverfahren wegen Steuerhehlerei sowie Bußgeldverfahren im vierstelligen Bereich werden durch das Hauptzollamt Dortmund eingeleitet. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüfte die Arbeitnehmer und stellte drei Sofortmeldeverstöße sowie mangelhafte Stundenauf-zeichnungen fest.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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