"Upskirting" am Hauptbahnhof - Bundespolizei stellt Smartphone sicher

Am  19. Oktober  soll ein 44-jähriger Mann aus Aachen mindestens einer Frau unter den Rock gefilmt haben. Bahnmitarbeiter hielten den Tatverdächtigen fest und übergaben ihn der Bundespolizei. Diese stellte sein Smartphone sicher. Gegen 15 Uhr wurde die Bundespolizei in den Personentunnel des Dortmunder Hauptbahnhofs gerufen. Wie zwei 29- und 48-jährige Zeugen den Einsatzkräften mitteilten, hatten sie beobachtete, wie ein Mann auf der Rolltreppe aus der U-Bahn kommend versucht hatte, einer Frau unter den Rock zu filmen.

Daraufhin hielten sie den Mann fest und informierten die Bundespolizei. Zum Sachverhalt befragt, räumte der 44-jährige Aachener die Tat ein. Daraufhin wurde sein Smartphone sichergestellt. Bei einer ersten Sichtung des Gerätes wurde ein entsprechendes Video gefunden. Das Gerät ist nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen.
Gegen den bereits wegen Sexualdelikten polizeibekannten Mann leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen sowie ein Bußgeldverfahren wegen Belästigung der Allgemeinheit ein

Upskirting

Upskirting oder Downblousing bezeichnet heimliche Aufnahmen unter den Rock oder in den Ausschnitt. Tatpersonen filmen oder fotografieren dabei mit dem Smartphone, ohne das Betroffene es merken. Häufig werden die Aufnahmen über Soziale Medien verbreitet. Die Tat verletzt sowohl die Persönlichkeitsrechte als auch die sexuelle Selbstbestimmung von Betroffenen. In Deutschland gilt Upskirting künftig als Straftat und wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft (§ 184 StGB).

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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