Verkehrsverstoß mit Folgen auf der A 45

Weitreichende Folgen hat ein Verstoß gegen das Überholverbot am Samstag (6.6.) für den Fahrer eines Gespanns auf der A 45  gehabt. So endete sein Weg schließlich in der Justizvollzugsanstalt.

Polizeibeamte bemerkten den VW samt Anhänger gegen 18.15 Uhr auf der A 45 in Richtung Dortmund. Im Bereich der Anschlussstelle Freudenberg verbietet ein Verkehrszeichen unter anderem Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, das Überholen - und so entschlossen sich die Polizisten zu einer Kontrolle.

Das festgestellte Gewicht des Gespanns lag tatsächlich leicht über dem erlaubten, doch dies war nur das geringste Problem des 56-Jährigen aus Sendenhorst. Eine Überprüfung ergab, dass gegen ihn ein Haftbefehl wegen Betrugs in mehreren Fällen vorlag und er zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Zudem war der VW offenbar unterschlagen worden und sollte sichergestellt werden.

Und so endete der Abend für das Fahrzeug beim Sichersteller und für den Fahrer in einer Justizvollzugsanstalt.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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