Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen im Ruhrgebiet

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Nach den, vom 03. März bis zum 7. März erfolgreich durchgeführten Waffenverbotszonen in den Hauptbahnhöfen Essen, Gelsenkirchen und Mülheim (a.d.R.), beabsichtigt die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin erneut Waffenverbotszonen einzurichten.

Vom 21. April bis zum 26. April ist im Dortmunder, Bochumer und Hagener Hauptbahnhof, das Mitführen sämtlicher Waffen, Hieb- und Stichwaffen und gefährlichen Gegenständen verboten.

keinen  Rückgang der Gewaltdelikte

Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Haus- und Beförderungsverbot sowie Zwangsgeld geahndet werden. Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie und den damit einhergehenden rückläufigen Fahrgastzahlen im Nah- und Fernverkehr, sowie Schließungen von Diskotheken und Nachtclubs, verzeichnet die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte in den genannten Hauptbahnhöfen. Im zweiten Halbjahr des vergangenen Jahres registrierte die Bundespolizei in den jeweiligen Bahnhöfen eine hohe zweistellige Zahl an Fällen, in denen Waffen eingesetzt oder mitgeführt worden sind.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Gürtelmesser, Scheckkartenmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, Wurfmesser usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. Schraubendreher u.Ä. sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen. Exemplarische Pressemitteilungen unterstreichen die Wichtigkeit der angekündigten Waffenverbotszone:

enthemmender Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln

Die Hauptbahnhöfe Dortmund, Bochum und Hagen werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder, vor allem am Wochenende, zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Auf Grund der Zunahme von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer/innen der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sowie Messern aller Art erlassen.

Allgemeinverfügung

gilt im Zeitraum vom 21. April 2021,
14:00 Uhr bis 26. April 2021, 06:00 Uhr. -
Der Geltungsbereich
umfasst den Dortmunder, Bochumer und Hagener Hauptbahnhof inklusive
Gleisanlagen.
Ausgenommen ist der U-Bahn/ Stadtbahn Bereich. - Die
Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im
Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen
betreten.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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