Musikschule der Stadt Marl wieder am Montag, 9. November offen

Die Landesregierung hat mit Blick auf den Betrieb von Musikschulen und musikalische Bildungsangebote eine Präzisierung der Corona-Schutzverordnung  vorgenommen. Die Musikschulen fallen  nicht mehr unter die derzeit geltenden Verbote. Selbstverständlich gelten in den Musikschulen weiterhin die normalen Corona-Schutzbestimmungen wie z.B. Abstand halten. Vor diesem Hintergrund öffnet die Musikschule der Stadt Marl voraussichtlich wieder am Montag, 09. November.

Corona-Schutzverordnung

Da der Kreis Recklinghausen wegen der Überschreitung des Inzidenzwertes als Risikogebiet gilt, gelten für alle kreisangehörigen Städte weitergehende Maßnahmen. Das bedeutet, dass die Teilnehmerzahl für private Feiern außerhalb der eigenen Wohnung auf 10 Personen reduziert ist und eine Kontaktbeschränkung auf fünf Personen besteht, die sich unter den in der Coronaschutzverordnung genannten Voraussetzungen im öffentlichen Raum zusammen aufhalten dürfen. In weiterführenden Schulen und Berufskollegs ist auch während des Unterrichts eine Alltagsmaske zu tragen.

Darüber hinaus ist das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in den Fußgängerzonen verpflichtend. Die Stadt Marl hat außerdem auf dem Creiler Platz und rund um den Rathaussee eineMaskenpflichtangeordnet.Bereits seit Mitte Mai gilt die Maskenpflicht an Markttagen auf den Marktplätzen in Brassert und Hüls. Maskenpflicht besteht weiterhin für alle Verwaltungsgebäude der Stadt Marl.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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