Argumente zum Bürgerbegehren Rathaussanierung stoppen in Marl

Marc Walden einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens Rathaussanierung stoppen in Marl hat einige Argumente zu Fragen aufgeschrieben die bei der Unterschriftensammlung auftauchten.

IST EIN NEUBAU WIRKLICH GÜNSTIGER?

Ja. Die Kosten für einen Neubau wurden im Jahre 2015 auf 39 Mio. € geschätzt. Die aktuell vorgelegten Zahlen gehen von 70,3 Mio. € aus. Nach eigenen Berechnungen kommen wir allerdings jetzt schon auf ca. 80 Mio. €. Aus Erfahrungen kann nochmals mit einem Aufschlag von mindestens 30 % gerechnet werden. Die Sanierung des Rathauses wird somit konservativ gerechnet mehr als 100 Mio. € verschlingen. Wir gehen davon aus, dass ein Neubau für weniger als die Hälfte zu realisieren ist.

WARUM HAT SICH DER RAT FÜR EINE SANIERUNG ENTSCHIEDEN?

Der Rat hat sich nicht direkt für eine Sanierung entschieden. Die Ratsmitglieder wollten zunächst die Kosten so gering wie möglich halten. Auch die Alternative eines Neubaus wurde nicht gänzlich ausgeschlossen. Genau in diesem Moment wurde das Rathaus dann nach fast 50 Jahren vom LWL (Landrat Süberkrüpp) mit dem Denkmalschutz belegt. Jetzt stellte sich der Rat gegen den Denkmalschutz, konnte diesen jedoch nicht abwenden. Die CDU stimmte mithin für eine Sanierung und die SPD lenkte (wie ein Ratsmitglied das so schön andeutete, um Ihren Bürgermeister nicht zu blamieren) ein. Ratsmitglieder kleinerer Parteien wurden wie so oft überstimmt. Der Klageweg wurde nicht bestritten.

WAS IST MIT DEM DENKMALSCHUTZ?

Der Denkmalschutz ist ein spannendes Thema. Er dient regelmäßig als Totschlagargument. Hier wird behauptet, dass die Kommune ja gar nicht anders kann als zu sanieren, weil der Creiler Platz dem Denkmalschutz unterliegt. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Jeder Bürger kann sich im Rahmen des Denkmalschutzes davon befreien, wenn beispielsweise eine Sanierung der eigenen Immobilie aus wirtschaftlichen Gegebenheiten keinen Sinn macht oder finanziell nicht zumutbar erscheint. Für eine Kommune die sich wie die Stadt Marl in der Haushaltssicherung befindet sollte dieses Thema folgerichtig keine Hürde für einen Abriss darstellen.

WIE FUNKTIONIERT EIN BÜRGERBEGEHREN?

Ein BB kann von jedem Bürger einer Kommune durchgeführt werden und bestätigt das Recht auf demokratische Entscheidungsfindung. Hier kann sich der Bürger für ein bestimmtes Vorhaben einsetzen. Genauso kann er sich gegen einen bereits vom Rat gefassten Beschluss stellen. Nach diesem Beschluss bleibt dem BB dann 3 Monate um die erforderlichen Unterschriften zu sammeln. (bei uns 4118) Bekommt der Bürger diese Unterschriften zusammen, kann der Rat für das BB stimmen. Der alte Beschluss würde somit aufgehoben und im Sinne der BB würde ein neuer Beschluss gefasst. Stimmt der Rat gegen das Begehren, kommt es unweigerlich zum Bürgerentscheid. In diesem Zusammenhang wird dann jeder wahlberechtigte Bürger zur Urne gebeten, um für oder gegen einen Sachverhalt zu stimmen. Diese Wahlentscheidung ist für die Verwaltung dann bindend. Direkte Demokratie also…

ICH BIN MIR NICHT SICHER OB ICH DAFÜR ODER DAGEGEN BIN…

Mit Ihrer Unterschrift beflügeln Sie im Prinzip die direkte Demokratie. Denn wir gehen davon aus, dass sich der Rat aufgrund von Unkenntnis?! Gegen unser BB stellen wird. Mithin kommt es dann zu einem Bürgerentscheid und die Bürger der Stadt Marl können sich direkt für oder gegen die Sanierung des Rathauses stellen. Ist das fair?!

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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