AWO will stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden in Marl loswerden

Quelle: ArbG Dortmund

Seit nunmehr zwei Jahren kämpft der 54jährige Altenpfleger R.M. vor den Gerichten um seine Rechte als Altenpfleger im AWO-Seniorenzentrum Marl. Fast 30 Jahre war er bei der AWO tätig, als ihm die Einrichtungsleitung völlig unerwartet mitteilte, dass er vor dem Hintergrund von insgesamt sechs Beschwerden von Bewohnern bzw. Bewohnerinnen fristlos gekündigt werden soll.

Seitdem ist

· - ein Strafermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Essen gegen ihn mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichtes eingestellt worden,

· - hatte die Bezirksregierung Münster von einem Berufsverbot gegen ihn abgesehen,

· - nahm die Heimaufsicht des Kreises Recklinghausen ein von ihr ausgesprochenes Betretungsverbot für das AWO Seniorenzentrum Marl wieder zurück,

· - sprach ihm das Landesarbeitsgericht Hamm – obwohl er von seiner Tätigkeit freigestellt worden war – seine Vergütung als Altenpfleger wieder zu und

· - beschloss das Arbeitsgericht in Dortmund, dass der Betriebsrat zu Recht seine Zustim­mung zur Kündigung des Altenpflegers und stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden R. M verweigert hatte.

Fast sieht es jedoch so aus, als zöge sich die ganze Auseinandersetzung noch mindestens um ein weiteres Jahr hin. Denn obwohl der AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. schon vor mehr als einem Jahr mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Rücknahmebescheid des Kreises Recklinghausen angefochten hatte, steht bis heute kein Verhandlungstermin fest. Außerdem hat das Landesarbeitsgericht Hamm den positiven Beschluss des Arbeitsgerichtes Dortmund vom 14.02.2023 wegen eines nicht behebbaren Verfahrensfehler bei der Verkündung aufgehoben und an das Gericht in Dortmund zurückverwiesen.

Diese Sache geht jetzt also wieder von vorne los.

Das Arbeitsgericht Dortmund wird nun erneut einen Beschluss fällen und dann hoffentlich ordnungsgemäß verkünden. Die öffentliche Gerichtsverhandlung dazu findet statt

am Dienstag, den 12. März 2024
um 10 Uhr
im Arbeitsgericht Dortmund, Ruhrallee 3, 44139 Dortmund,
in Saal 141.

Die Initiative „Solidarisches Recklinghausen“ schätzt die Chancen für den Betriebsrat und den Altenpfleger R.M. nach wie vor sehr optimistisch ein. „Immerhin sind alle bisherigen Entscheidungen der Arbeitsgerichte und der Behörden zugunsten des Altenpflegers R. M. ausgefallen. Die Vielfalt und die enorm lange Dauer der Verfahren gehen leider zu Lasten des Altenpflegers. Andererseits bestehen keinerlei Gründe für die Annahme, dass es diesmal für ihn schlechter ausgehen könnte, auch wenn der AWO-Bezirk Westliches Westfalen e.V. die Rückverweisung an das Arbeitsgericht Dortmund dafür nutzen wird, neue Hinweise und Argumente in der Hoffnung vorzutragen, den Beschluss des Gerichtes wieder umzukehren“, so deren Sprecher Detlev Beyer-Peters.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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