Bergehalde Brinkfortsheide (Marl) Fragen an die Landesregierung NRW

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In einer kleine Anfrage an die Landesregierung der Abgeordneten Norwich Rüße und Johannes Remmel geht es um die Zukunft der Bergehalde Brinkfortsheide Marl. Wann wird endlich der bergrechtliche Abschluss durchgesetzt und wie können Gefährdungen für Natur und Umwelt sowie Anwohnerinnen und Anwohner sicher ausgeschlossen werden?  Wir drucken die kleine Anfrage ab um die Marler Bürgerinnen über den Diskussionsstand im Landtag NRW zu unterrichten.

Deponie der Klasse DK I

Für künftig benötigte Deponien sollten nach Möglichkeit bereits genutzte Flächen verwendet
werden. Hinsichtlich der geplanten Deponie der Klasse DK I auf dem Gelände der Berghalde
Brinkfortsheide in Marl ist der zukünftige Bedarf an weiteren Kapazitäten fraglich.

Nach Nutzung der rechtlich maximal 10-jährigen Beeinträchtigungszeit der Anwohnerinnen
und Anwohner durch die Bergeschüttung (Bergehaldenrichtlinie), sollen diese nach
Vorstellung der RAG AG nun die maximale Zeit von 15 Jahren zusätzlich erdulden
(Deponieverordnung).
Die Schüttung und Rekultivierung der Bergehalde Brinkfortsheide Erweiterung (BE) sollte
gemäß des Planfeststellungsbeschlusses (PFBS) vom 18.05.2004 der Abt. Bergbau und
Energie in NRW, Bezirksregierung Arnsberg, erfolgen.
Anwohnerinnen und Anwohner, sowie
Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalpolitik haben vorausgesetzt, dass der Betreiber der
RAG AG diese Vorgaben einhält.
Im Planfeststellungsverfahren wird die Nutzungsfolge der Halde mit Bergeschüttung,
Renaturierung und Naherholung klar festgelegt.
Sollte die Schüttung der Berge nicht über das
Jahr 2015 hinausgehen (damalig geplantes Ende des Bergwerks Auguste Viktoria), so war
vorgesehen, dass die südliche, nicht aufgeschüttete Teilfläche für die Erweiterung eines
Gewerbebereichs genutzt werden kann.

Mindestabstand

Die jetzt diskutierte Aufsattelung einer Deponie istallein deswegen nicht vorgesehen gewesen, weil der geforderte Mindestabstand von 300
Metern gemäß der damals gültigen Technische Anweisung Siedlungsabfall (TaSi) nicht
eingehalten wurde. Zudem fand die schon 1994 von der AV-Wohnungsbaugesellschaftgeplante und Anfang des Jahrtausends erfolgte Bebauung von Wohnhäusern in 110 Metern
und Handwerkergebäuden in 60 Metern Entfernung zum Haldenrand keinerlei
Berücksichtigung in der Planfeststellung 2004 (Bebauungsplan Nr. 190a der Stadt Marl vom
24.9.2001).
Auch nach heute gültigen Sicherheitsabständen würde eine Deponie auf demGelände zu nah an den Siedlungsgebieten errichtet werden.

Trotz der auf Berge und Renaturierungsböden begrenzten Genehmigung zur Schüttung hat
die RAG AG 10.000 Tonnen schwach radioaktiven Schwerspat unter der 50 cm starken
Basisabdichtung gelagert.
Weder im Standsicherheits-Nachweis noch als Faktor, der
strahlenphysikalisch-chemisch unmittelbar auf die Basisabdichtung einwirkt, ist Radiobaryt im
PFBS oder in einem Sonderbetriebsplan betrachtet worden.

Haldenoberfläche renaturieren

Obwohl der Planfeststellungsbeschluss vorschreibt, die fertigen Haldenoberflächen möglichst
schnell zu renaturieren und das Ergebnis der Wasseroberflächenmonitorings in 2016 aufgrund
des „bedenklich hohen Schwermetallaustrages“ dringend empfohlen hat, die Halde zu
übererden, ist dies auch vier Jahre nach Beendigung der Bergeschüttung bis dato nicht
geschehen. Mit der Haldenschüttung sollte durch die dortige Abdeckung der alten Kokerei die
Ausbreitung von kokereispezifischen Gefahrstoffen über das Grundwasser unterbunden
werden. Mit der Erstellung eines Konzeptes durch eine Ingenieurgesellschaft für das GWM
2019 wurden im Bereich der Klär- und Rückhaltebecken der Halde Eisen- und Manganwerte
nachgewiesen, die um das 100- bis 150-fache über den Grenzwerten der
Trinkwasserverordnung
liegen, somit scheinen die Becken offensichtlich undicht zu sein. Noch
schwerwiegender aber sind die Analysen von Benzol und Polycyclischen Aromatischen
Kohlenwasserstoffe (PAK) im Grundwasser-Abstrom der Kokerei. Dort sind von 2012 bis 2018
stetig ansteigende PAK- und Benzolgehalte festgestellt worden. Nur 20 Meter vor den Grenzen
der Wohnbebauung sind 2018 PAK-Werte analysiert worden, die mit 138 und 507 mg/l um das
700- bis 2.500-fache über dem Geringfügigkeitsschwellenwert der BBodSchV liegen. Dennoch
wurde die Halde bislang nicht abgeschlossen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wann setzt die Landesregierung die im Planfeststellungsbeschluss vom 18.05.2004 der
Abteilung Bergbau und Energie vorgesehene Schüttung und Rekultivierung der Halde
Brinkfortsheide durch?
2. Warum wurde und wird keine Randwallbepflanzung von mindestens 25 m Breite
zwischen Halde und Wohnbebauung Marl-Hüls gesetzt?
3. Wie lange hält die Basisabdichtung der Bergehalde der Ortsdosisleistung von 21 µSv/h
des dort eingebrachten strahlenden Radiobaryt stand, bevor diese von der hohen Salz-
, Säuren-/Laugen- und Metallkonzentration im Inneren der Halde durchdrungen wird?
4. Wann wird die Halde zur Staubminimierung von gesundheitsbeeinträchtigendem
Aluminium und Mangan der Berge und der Reduzierung des Schwermetallaustrags von
Nickel, Zink, Cadmium usw. in die Gewässer überdeckt?
5. Warum wird der RAG AG in Marl keine Grundwasseraufbereitung des Kokereiabstroms
vorgeschrieben, wie an vielen anderen ehemaligen Kokereistandorten in NRW?
Norwich Rüße
Johannes Remmel

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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