Klage des Medienhauses gegen die Stadt Dortmund geht weiter

Die Klage des Medienhauses Lensing gegen die Stadt Dortmund geht weiter. Die Gerichte sollen klären, wie weit kommunale Berichterstattung gehen darf.  Der Internetauftritt verletzt nach Einschätzung des Verlags das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Staatsferne - Aufgabe einer Kommune sei es, zu informieren, nicht zu kommentieren oder zu berichten

öffentlichen Einrichtungen haben zu informieren, nicht aber zu berichten oder sogar zu kommentieren

Kern der Auseinandersetzung ist die Internetpräsenz der Stadt Dortmund unter der Adresse www.dortmund.de. Dort haben nach Auffassung des Medienhauses Lensing und dessen Anwälten die redaktionellen Inhalte stark zugenommen. Diese Aufgabe aber obliege den freien Medien, nicht den aus Steuermitteln finanzierten Kommunen. "Auch wenn in den Pressestellen ausgebildete Journalisten arbeiten sollten, die Aufgabe der Berichterstattung obliegt alleine den Medien" sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher der beiden Berufsverbände DPV Deutscher Presse Verband und bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten. "Die öffentlichen Einrichtungen haben zu informieren, nicht aber zu berichten oder sogar zu kommentieren."

Auswirkungung auf den Internetauftritt der Stadt Marl 

Die Stadt Dortmund hat in der Zwischenzeit ihren Internetauftritt überarbeitet und die strittige Berichterstattung entfernt. Beide Seiten scheinen aber auf einen richterlichen Entschluss hinzuwirken. Laufkötter: "Dieser Streit kann sogar bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen." Damit würde dann höchstrichterlich entschieden, wie weit Kommunen mit ihrer eigenen Berichterstattung gehen dürfen. "Wir sehen eine Einschränkung der Berichterstattung, wenn öffentliche Stellen ihre eigenen Kanäle aufbauen, denn dann wird es für den Leser beziehungsweise den Zuschauer schwer zu erkennen sein, ob es sich hier tatsächlich noch um unabhängige Berichte handelt", so Laufkötter weiter.

Die Klage des Medienhauses wird derzeit vor dem Landgericht Dortmund verhandelt. Mit einem Urteil ist nicht vor Anfang November 2019 zu rechnen.

Das Journalistenzentrum Deutschland wird durch zwei Berufsverbände getragen. Der DPV Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten, gegründet 1989, ist mit ca. 8.000 Mitgliedern die tariffreie Spitzenorganisation der hauptberuflich tätigen Journalisten. Die bdfj Bundesvereinigung der Fachjournalisten wurde 2007 gegründet und ist die größte Interessenvertretung exklusiv für zweitberuflich tätige Journalisten in Deutschland.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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