Neue Verwaltungsstruktur ab 1. Januar 2018 im Marler Rathaus

Der Rat der Stadt Marl hat die Verwaltung beauftragt, eine neue Verwaltungsstruktur zu erstellen. Es werden zukünftig vier Dezernate ausgewiesen.  Der neue Verwaltungsvorstand besteht dann aus dem Bürgermeister, den vier Dezernenten, dem Leiter des ZBH sowie dem Leiter der Wirtschafts- und Arbeistmarktförderung. Die neue Verwaltungsstruktur tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft mit dem Ziel die Position des Bürgermeisters zu stärken. Für die Bürger hat es keine Vorteile.

Die Dezernate

Im Dezernat I werden das Haupt- und Personalamt (10), das Ordnungsamt (32) und die
Feuerwehr (37) angesiedelt.
Im Dezernat II werden das Amt für kommunale Finanzen (20), das neue Amt für Steuern
und Liegenschaften (23) und das neue Amt für Bürgerdienste (33) ausgewiesen.
Im Dezernat IV werden das Amt für Schule und Sport (40), das Amt für Arbeit und Soziales
(50) und das Jugendamt (51) verortet.
Das Dezernat V bleibt unverändert mit dem Planungs- und Umweltamt (61), dem Bauordnungsamt  (63) sowie dem Amt für Gebäudewirtschaft (65).

Die Neuorganisation der Ämter

Die neu ausgewiesenen Ämter 23 und 33 werden mit folgenden Aufgaben versehen:
In das Amt 23 werden die bisherigen Sachgebiete 20/120 (Steuern und Abgaben) sowie
65/020 (Kaufmännische Gebäudewirtschaft) verlagert.
Im Amt 33 werden drei Abteilungen ausgebildet: die bisherige Abteilung 32/3 (Bürgerbüro
und Standesamt) wird als Abteilung 33/1 hierhin verlagert. In die Abteilung 33/2 (Soziale
Leistungen) werden die Aufgaben BuT (bisher 50, ohne BuT SGB II), Senioren- und
Schwerbehindertenangelegenheiten (bisher 50/120) sowie UVG (bisher 51) gebündelt. In
der Abteilung 33/3 (Ausländerwesen) werden die Aufgaben aus der bisherigen Abteilung
32/2 (Ausländerwesen, neu: 33/310) angesiedelt, ergänzt um das Sachgebiet 50/13 (Asylbewerberleistungsgesetz,
neu: 33/320).
Die Ämter 17, 48 und 80 werden unmittelbar B zugeordnet.
Das Amt 14 sowie der ZBH (92) nehmen unverändert jeweils eine Sonderstellung außerhalb
der Dezernatsstrukturen ein. Gleiches gilt für den Personalrat sowie die Gleichstellungsbeauftragte.
Im Amt 50 werden die bisherigen Sachgebiete 50/110, 50/210 mit dem Sachgebiet 50/230
und dem Sachgebiet 50/220 in der Abteilung 50/1 zusammengeführt.
Im Amt 32 werden nach dem Herauslösen der Abteilungen 32/2 und 32/3 künftig weiterhin
noch die zwei vorhandenen Sachgebiete ausgewiesen.

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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