Radioaktivität im Sickingmühlenbach in Marl nicht verharmlosen

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Im Stadtplanungsausschuss der Stadt Marl wird eine Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag  Renaturierung des Sickingmühlenbaches vorgestellt.Die Bürgerinitiative Marl Hamm hatte immer wieder auf die
 Radioaktivität im Bach und auf der Halde higewiesen. Das von der Radioaktivität keine Gefahr ausgeht ist zu bezweifeln. Die jährlichen Messungen durch die RAG sind nicht unabhängig. Nachfolgend die Beantwortung der 7 Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. die
Renaturierung des Sickingmühlenbaches.


Die Fragen und Antworten

1. Werden seit 2001 weiterhin Messungen der Radioaktivität durchgeführt und mitwelchem Ergebnis?

Seit 2004 werden am Silvertbach und Sickingmühlenbach jährlich Messungen durch die RAG durchgeführt.
Zusätzlich liegen 2 Gutachten zur Expositionsbetrachtung aus 2004 und für die ökologische Umgestaltung aus 2016 der Brenk Systemplanung (BS) vor. Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden:
„Die seit dem Jahr 2004 erhobenen Messdaten zur ODL durch die RAG bzw. durch BSbestätigen weitgehend die Daten aus BS 04 (= Kurzbeschreibung für das Gutachten der Ingenieurgesellschaft Brenk Systemplanung GmbH vom 04.05.2004).
Für die derzeitige Nutzung (kein öffentlicher Zugang) behalten somit die in 2004 berechneten Dosisbeiträge für die Expositionsszenarien ihre abdeckende Gültigkeit. Für alle Szenarien wurde gemäß der Gefährdungsabschätzung von 2004 festgestellt, dass unter den gegebenen Nutzungsbedingungen kein radiologisch bedingter Handlungsbedarf besteht.
Erläuterungen:
Die Abkürzung „ODL“ steht für den Begriff „Ortsdosisleistung“. Die Ortsdosisleistung istdie Messgröße für die effektive Gesamtkörper-Äquivalentdosis an einem bestimmten Ort pro Zeitintervall. Wobei man unter Äquivalentdosis die Messgröße für die biologische Wirkung ionisierender Strahlung auf den Menschen versteht. Ihre Einheit ist J/kg mit
dem speziellen Namen Sievert (Sv). Die gemessene Ortsdosisleistung wird in der Einheit Mikrosievert pro Stunden (µSv/h) angegeben (Quelle: Glossar Bundesamt für Strahlenschutz)
Expositionsszenarien = Im Gutachten der Brenk Systemplanung Ingenieurgesellschaft von 2004 wurden verschiedene Betrachtungsvarianten (Expositionsszenarien) untersucht:
„Referenzszenario“ (Ein Kind hält sich 1.000 Stunden/Jahr in der Nähe des Gewässers auf (mit einer möglichen oralen Aufnahme von kontaminiertem Material).)
Szenario „Fußgänger“ (Ein Erwachsener hält sich 1.000 Stunden/Jahr auf dem Fußweg außerhalb der Einzäunung auf.)
Szenario „Garagenvorplatz“ (Ein Kind hält sich rund 1.000 Stunden/Jahr auf dem Garagenplatz direkt am Zaun zum Silvertbach auf)
2. Soll der renaturierte Bachlauf bzw. der Uferbereich zum Betreten freigegeben werden?
Wie unter Pkt. 7 beschrieben, sind die diesbezüglichen Planungen auch aus wasserwirtschaftlicher Sicht noch nicht abgeschlossen.
3. Wie sollen die Anwohner über die Gefahren informiert werden?
Nach den Ergebnissen des aus 2004 vorliegenden Gutachtens und den darin enthaltenen Expositionsabschätzungen ist derzeit von keiner akuten Gefahren-situation auszugehen (vgl. Punkt 1). Für die ökologische Verbesserung wird nach Abschluss der Planung eine Genehmigung beantragt. Im Rahmen eines möglichen Planfeststellungsverfahrens wird durch die Genehmigungsbehörde eine Beteiligung / Anhörung erfolgen.
4. Ist die Verwaltung in Kontakt mit dem Lippeverband und ist die Problematik dort schon bekannt?
Ja.
5. Kann der Bach überhaupt aus der Bergaufsicht entlassen werden?
Der Silvertbach und der Sickingmühlenbach sind Verbandsgewässer des Lippeverbandes und unterliegen nicht der Bergaufsicht.
6. Wird die RAG als Verursacher die Kosten tragen müssen?
Die Verursachung von Schäden an den Gewässern ist jeweils durch den Verur-sacher zu tragen (Verursacherprinzip).
7. Stellen die überhöhten Werte ein Hindernis für die Renaturierung des Bach-laufs dar?
Die ökologischen Verbesserungen des Silvertbaches und des Sickingmühlen-baches sind möglich. Für die Varianten des Umbaus sind jedoch neben den Betrachtungen der Expositionspfade auch die wasserwirtschaftlichen Rahmenbe-dingungen noch zu prüfen. Die Planungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Bei einer ökologischen Umgestaltung mit möglicher Nutzungsänderung ist jedoch davon auszugehen, dass enthaltene Belastungen in der Gewässertrasse entfernt und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden müssen. Der Lippe-verband untersteht diesbezüglich der zuständigen Strahlenaufsichtsbehörde (BezReg Arnsberg).

Autor:

Siegfried Schönfeld aus Marl

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