Seit Montag: Maskenpflicht in Dienstgebäuden der Stadt Marl
Für die Verwaltungsgebäude der Stadt Marl besteht seit Montag (27.04.) eine Maskenpflicht. Die Pflicht besteht für alle Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Verwaltungsgebäude bleiben weiterhin geschlossen und dürfen nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminabsprache betreten werden.
Maskenpflicht gilt in alle städtischen Verwaltungsgebäuden
Die Stadtverwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Masken für alle städtischen Verwaltungsgebäude gilt. Zu den Gebäuden zählen insbesondere das Rathaus, das Stadthaus 1 (auf dem ehemaligen Gelände der Zeche AV 3/7), das Stadthaus 2 (Riegelhaus), das Stadthaus 3 (Bauturm), das Jobcenter, der i-Punkt und die Spieliothek im Marler Stern, die Stadtteilbüros, der Zentrale Betriebshof sowie die Volkshochschule, die Musikschule, das Türmchen, das Museum und das Theater). Die Masken sind auf allen Fluren und Verkehrsflächen innerhalb der Verwaltungsgebäude zu tragen und sobald sich zwei und mehr Personen in einem Raum aufhalten.
Auch Behelfsmasken sind erlaubt
Verwendet werden können Einmalmasken und waschbare Stoffmasken. Auch selbsterstellte Behelfsmasken sowie Tücher und Schals, die Nase und Munde bedecken, dürfen verwendet werden.
Infektionsrisiko wirkungsvoll veringern
Vor dem Hintergrund, dass das Land NRW das Tragen eines Mund- und Nasen-Schutzes ab dem 27. April beim Einkaufen und in Bus und Bahnen zur Pflicht gemacht hat, wurden die Regelungen der Landesregierung übernommen und mit der Maskenpflicht in den städtischen Verwaltungsgebäuden einen weiteren wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Besucher und Mitarbeiter. Es ist bewusst, dass es sich um eine weitere einschränkende Maßnahme handelt, die aufgrund der aktuellen Lage jedoch sinnvoll und notwendig ist, um das Infektionsrisiko wirkungsvoll zu verringern und die Verbreitung des Corona-Virus zu begrenzen.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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